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Smart_one

Kindersitz

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Hallo,

wir bekommen in den nächsten Wochen einen Smart Passion CDI :-D :-D :-D !
Wir dachten, wir könnten einfach einen Kindersitz für unseren Kleinen ( 7 Monate, 10 kg) einbauen. Aber wie wir das hier so gelesen haben, ist das alles nicht so einfach und auch nicht so billig.
Kann uns jemand sagen was wir genau brauchen?
Wir möchten einen Kindersitz (keine Babyschale). Ist es egal, welchen Sitz man kauft? Muß er Isofix haben? Ist die Isofix-Befestigung im Smart serienmäßig? Oder kann man einen ganz normalen Sitz mit Gurtbefestigung nehmen, den ich auch in meinem VW Bora verwende?
:-? :-?
Über Eure Antworten würden wir uns freuen!

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Hi,

also ich glaube man benötigt nur eine spezielle Halterung, die den Airbag deaktiviert, wenn man eine Reboard Babyschale (z.B. MaxiCosi) nehmen will.

Ein Kindersitz in Fahrtrichtung ist einfach so verwendbar. Ein funktionierenter Airbag ist hier ja wieder erwünscht.

-----------------
cu

paloco


cu

 

paloco

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    • Prinzipiell müßte man irgendwas basteln. Zur Not die Heckklappe durchbohren und den Träger festbolzen. Mad Max grüßt.    Zu beachten wäre auch noch, daß die Räder nicht die Rückleuchten verdecken dürfen. Gar nicht. Auch nicht zum Teil. Ist nach meiner Erfahrung schwer hinzubekommen. Vorgeschriebener Sichtwinkel ist 30 Grad aus allen Richtungen. Auch das Durchleuchten durch die Speichen ist nicht zulässig. Deshalb haben fast alle Fahrradträger eigene Rückleuchten und Folgekennzeichen. Wie es jetzt genau beim Rack4Smart ist, weiß ich nicht. Ich vermute aber, daß der auch eine Rückleuchteneinheit braucht. Auch das könnte ein Grund sein, warum es den Rack4Smart in Deutschland nicht im Handel gegeben hat und heute auch nicht mehr gibt.    Auch die Paulchen Träger z.B. brauchen eine Rückleuchteneinheit, auch wenn der Basisträger keine hat. Paulchen weist darauf ausdrücklich hin.    Ein Ummontieren des hinteren Kennzeichens des PKW auf den Fahrradträger, wie es manche Oberschlaue machen, ist übrigens auch verboten.   Die Strafe für Verstöße ist zwar nur 60 Euro, das wäre zu verschmerzen. Blöder ist, wenn die Weiterfahrt untersagt wird. Dann muß auf dem Autobahnrastplatz eintweder der Fahrradträger mit den Rädern abmontiert und zurückgelassen werden, oder das Fahrzeug muß stehenbleiben bis ein 3. Kennzeichen bzw. sogar eine Leuchteneinheit beschafft und montiert ist. Auf einer Urlaubsfahrt beides sehr doof. 
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