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Carmen

Babyschale gesucht!!! Und Erfahrungen mit Kinderwagen!

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Für meinen Smart suche ich eine Babyschale (gebraucht) mit entsprechender Befestigung, damit ich die Schale auch in den Benz C-Klasse meines Mannes wechseln kann.
Hat jemand Erfahrungen, ob man einen normalen Kinderwagen zusammengelegt in den Kofferraum setzen/stellen/legen kann?
Muss ich eigentlich zum Smart-Center, um den Beifahrer-Airbag fachmännisch ausschalten zu lassen?
Für Eure Tipps bin ich sehr dankbar!
Gruß, Carmen

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hallo carmen,

je nach baujahr ist die halterung im smart schon montiert durch montage des kindersitzes wird der airbag ausgeschalten bei älteren smarts muß diese halterung im sc montiert werden.

du brauchst nicht nur die kinderschale sondern auch den/das basisfix.

der basisfix wird an der festen halterung im smart festgemacht. ( nur hebel umlegen und fertig )

dieser basisfix kann mit dem sicherheitsgurt auch in anderen fahrzeugen montiert werden.

auf den basisfix wird die babyschale oder der kindersitz ab 9 monaten montiert.

kinderwagen haben wir einen quinny also ein recht großes teil und der passt quer in den smartkofferraum.

smartfahren macht den kleinen riesen spaß weil sie durch den basisfix in unserer augenhöhe sind und alles sehen.

viele grüße von meiner tochter fanny
15 monate

-----------------
Gruss aus muc M-SN-XXXX

Meine Homepage ist auch vom smart-Forum-Team erstellt worden!


smart_mini.jpg

 

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.   Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten).   Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.....   Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen.   Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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