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bullet-car

Typklassen CDI ?

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Hallo,

wollt nur mal wissen in welcher typklasse euer neuer 451 cdi coupe- und in welcher das cabrio eingestuft ist. Ich habe in zwei motor-zeitschriften unterschiedliche angaben gelesen.

 

Einmal CDI-coupe

Haftpflich/VollkaskoTeilkasko 12/12/14

 

Einmal CDI-cabrio 12/12/14

 

In einer anderen zeitschrift war was von 17/14/14 geschrieben. :(

 

Was stimmt nun?


use less diesel, if you can do it

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Keiner die typklassen zur hand, oder zumindest die typschlüsselnummern für das 451 cdi coupe und das 451 cdi cabrio?!

 

 


use less diesel, if you can do it

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In der neuen AutoTests steht für Coupe und Cabrio 12/12/14. Mein 451 Coupe hat 0999/BEP im Kfz-Schein stehen.

-----------------

Smart fortwo Coupe cdi Passion - 33kw - weiß - EZ 06/07

 


Smart fortwo Coupe cdi Passion - 33kw - weiß - EZ 06/07

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@SmartAusOberfranken

 

Danke!

 

@All

 

Nun brauch ich nur noch die typschlüsselnummer vom cabrio cdi.


use less diesel, if you can do it

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.   Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten).   Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.....   Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen.   Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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