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bullet-car

Typklassen CDI ?

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Hallo,

wollt nur mal wissen in welcher typklasse euer neuer 451 cdi coupe- und in welcher das cabrio eingestuft ist. Ich habe in zwei motor-zeitschriften unterschiedliche angaben gelesen.

 

Einmal CDI-coupe

Haftpflich/VollkaskoTeilkasko 12/12/14

 

Einmal CDI-cabrio 12/12/14

 

In einer anderen zeitschrift war was von 17/14/14 geschrieben. :(

 

Was stimmt nun?


use less diesel, if you can do it

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Keiner die typklassen zur hand, oder zumindest die typschlüsselnummern für das 451 cdi coupe und das 451 cdi cabrio?!

 

 


use less diesel, if you can do it

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In der neuen AutoTests steht für Coupe und Cabrio 12/12/14. Mein 451 Coupe hat 0999/BEP im Kfz-Schein stehen.

-----------------

Smart fortwo Coupe cdi Passion - 33kw - weiß - EZ 06/07

 


Smart fortwo Coupe cdi Passion - 33kw - weiß - EZ 06/07

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@SmartAusOberfranken

 

Danke!

 

@All

 

Nun brauch ich nur noch die typschlüsselnummer vom cabrio cdi.


use less diesel, if you can do it

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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