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ZX-Fahrer

EZ03/01 141.900km 2.Hand Pure

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Winterreifen sind auch noch dabei,

 

Inspektion und Ölwechsel wurde regelmäßig in einer freien Werkstatt gemacht

 

Reperaturen gab es bisher keine, also erster Turbo und Getriebe sind noch drin

 

Preis wird zw. 3500-3800€ liegen...

 

gibt es etwas nach dem ich morgen nochmal genau schauen bzw. hören kann, auspuff ist klar, federn vorne auch, profil der reifen ist gleichmäßig abgefahren

 

wo finde ich den Ölmessstab?

wird kalt oder warm gemessen?

 

soll ich es wagen?

 

Gruß Christian

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ZX-Fahrer am 24.09.2007 um 18:25 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von ZX-Fahrer am 24.09.2007 um 18:26 Uhr ]

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Der Ölmeßstab ist das gelbe Teil im Motorraum :roll:

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timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ich würde den Preis noch um eine Kupplungsreparatur drücken, denn diese wird je nach Einsatzgebiet sicher bald fällig. Meiner mit 130tsd km und fast nur BAB hat bei 120tsd eine Neue bekommen und wie man so liest ist dies nicht ungewöhnlich.

Der Rest ist halt wie bei jedem Gebrauchtkauf etwas Vertrauen und ein gutes Gefühl für Technik. Es sollte halt nichts klappern und poltern, keine Oeltropfen an Motor und Stossdämpfern und er sollte auf der Geraden seine 140 erreichen und spürbar abregeln.

 

Gruss


193092_2.png

 

Spritmonitor.de

 

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Hallo Also ich habe meinen vor 3 Monaten gekauft Bj 2001 Pur mit 142.000 Km für 2800€.

Neue Reifen/Turbo und die Kupplung wurden vom Vorbesitzer gemacht. Allerdings habe ich abstriche in der Farbe gemacht und eine Klima habe ich auch nicht.Ich denke mit der Kilometerleistung und der Ausstattung nicht mehr als 3200€!

Die Kupplung kostet mit Einbau c.a 800€.

Christian

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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