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Sechsstellige Strafe für DaimlerChrysler

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Sechsstellige Strafe für DaimlerChrysler

Autokonzern soll Vorstands- wechsel zu spät angezeigt haben

 

BONN (dpa) - Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen DaimlerChrysler wegen der Vorgänge beim Rückzug des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe verhängt.

 

Die Aufsichtsbehörde gehe davon aus, dass bei der Veröffentlichung der Führungspersonalie am 28. Juli 2005 die Pflichtmitteilung für die Börse zu spät veröffentlicht wurde. Daimler– Chrysler habe dagegen inzwischen Einspruch eingelegt, sagte eine BaFin-Sprecherin. Das Verfahren sei über die Staatsanwaltschaft Frankfurt an das Amtsgericht Frankfurt abgegeben worden. Weder bei der Staatsanwaltschaft noch beim Amtsgericht Frankfurt sind die Akten zu dem Fall allerdings bislang angekommen, hieß es in Frankfurt.

 

DaimlerChrysler hatte den Führungswechsel seinerzeit erst nach der entscheidenden Aufsichtsratssitzung gemeldet und die Börsen mit dem Schritt überrascht - er löste einen Kurssprung aus. Führungskräfte waren über den Rückzug aber bereits zuvor informiert und hatten damit Insiderinformationen.

 

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