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GrafZahl

Will auch demnächst einen kaufen

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Hallo, suche ein Smart Cabrio in guten Zustand und soll nicht gerade die Welt kosten, was haltet Ihr von dem hier, ich weiss viel gelaufen, aber vielleicht doch was......????

 

http://mobile.de/SIDNKbLeKmFKf5WCmXXkthzcg-t-vaNexlCsAsCsK%F3P%F3R~BmSB11Iindex_cgiJ1189118082A1Iindex_cgiD1100CCarY-t-vctpLtt~BmPA1A1B20C130%81W-t-vCaMkQuSeUnVbZRZi_X_Y_x_ycosO~BSRA6B13E23000BGNCPKWA0HinPublicC100E22885A2A0A0A0ADA0/cgi-bin/da.pl?bereich=pkw&sr_qual=GN&top=6&id=11111111264797944&

 

ansonsten vielleicht weiss ja jemand eine nette kleine offene Kugel für mich....bzw. kann mir sagen worauf ich achten soll....

 

bis denn............

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Finazielles Limit?

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Finazielles Limit beträgt knapp 6.000 Euro und ich hab leider nicht so die Zeit um weit zu fahren.

 

 

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    • Der Tipp mit dem eigenen Gutachter ist goldrichtig – das kann ich nur unterstreichen.   Was viele nicht wissen: Als Unfallgeschädigter hast du in Deutschland das Recht, selbst einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – du zahlst da nichts aus eigener Tasche. Und das ist wichtig, denn der Gutachter der Versicherung ist strukturell deren Interesse verpflichtet.   Zum Thema wirtschaftlicher Totalschaden: Das bedeutet, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In dem Fall hast du Anspruch auf Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Aber Achtung – die Versicherung setzt den Restwert gerne zu hoch an (z.B. über Restwertbörsen), was deinen Auszahlungsbetrag drückt. Auch dabei lohnt sich ein eigener Gutachter, der einen realistischen lokalen Restwert ansetzt.   Außerdem gibt es die sog. 130%-Regelung: Wenn du an deinem Fahrzeug hängst und es reparieren lassen willst, kannst du das auch dann noch auf Kosten der Versicherung tun, wenn die Reparatur bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegt – vorausgesetzt, du fährst das Auto danach noch mindestens 6 Monate.   Und wie Klaus_S richtig schreibt: Angebote von Restwertaufkäufern, die die Versicherung schickt, niemals einfach akzeptieren. Das sind fast immer überhöhte Angebote, die nur den Restwert hochschrauben sollen.
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