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Vadder

Scheibenwischer

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.....und wieder ein Problem,

 

ich habe bei meiner Kugel äußerst schlechte Wischer drauf und habe mir neue bei EBAY gekauft.

 

siehe auch: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&viewitem=&item=8003856687&rd=1&rd=1

 

Es stellt sich für mich nun die Frage, wie lang die org. Smart-Wischer sind. Ich habe 2 Längen geliefert bekommen. 1 x 500 mm und 1 x 550 mm. Die Wischer, die ich drauf habe, sind ca. 530 mm, und zwar beide. Müssten also die 550 mm langen passen. Hat jemand Erfahrungen

 

Gruß Norbert

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Moin Vadder,

 

Dein Beitrag hätte wohl eher in den Technik-Bereich gepasst.

Ich persönlich finde Deine Wischerchen ganz schön teuer. Habe Bosch Aerotwin drauf für nen 10ner weniger als Deine und über die Qualität von Bosch brauche ich wohl nicht zu referieren.

Der größere Wischer gehört normalerweise auf die Fahrerseite wegen dem Sichtfeld. Wenns passt ist doch gut. Laß Dich nicht irritieren wegen der 530 von Deinen alten Wischern.

 

Lars

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Hallo Norbert,

die waren echt ein wenig zu teuer.

Und laut Auktion solltest Du 2 Stück mit der 550er Länge bekommen.

Gruß André

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God bless my Smart

Smart Pulse CDI Cabrio

 

image_113892_3.png

 

 


Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart 453 Passion in schwarz

 

image_113892_3.png

My Smart

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    • Moin, sehr geehrter svenlink1979@web.de, sehr geehrte Forengemeinde !   Erst einmal ein  herzliches Willkommen von mir im Forum !   Auf die Fragen/Bemerkungen:  und:   Ich schließe mich den Äußerungen der Vorredner an. Wie SmartManl schon schrub: Es soll die Möglichkeiten der elektronischen Prüfung des Zustandes der Kupplung beim Typ 451 geben (die Schutzklassen mit der StarDiagnose auslesen/überprüfen...). Ob dann tatsächlich die Kupplung korrekt (gegen Neuteile) getauscht wurde, kann man dann ja halbwegs beurteilen (oder ob das "nur" eine mündliche Zusicherung eines gewerblichen Verkäufers ist). BTW: Gibt es dafür (für den Kupplungstausch) Belege oder zumindest eine schriftliche Zusicherung/Vereinbarung im schriftlichen Kaufvertrag ?   Darüber hinaus gebe ich mal folgendes zu bedenken: Es handelt sich um eine Trocken-Kupplung mit Reibscheibe mit Verzahnung auf der Getriebe-Eingangswelle. Die Kupplung wird mit den Aktuator elektrisch / elektronisch angesteuert betätigt. Naturgemäß macht die Reibscheibe auf der Getriebeeingangswelle eine minimale achsiale Bewegung bei jedem Kupplungsvorgang um "ruckfrei" zu trennen (es findet dadurch ein gewisser Verschleiß statt, diese Verzahnung ist nach Mehrheitsmeinung nicht verschleißfrei und bedarf einer gewissen Wartung (Schmierung mit geeigneten, speziell dafür entwickelten Schmierstoffen), spätestens bei jedem Kupplungswechsel bzw. Zugang an diese Stelle (aus welchem Grunde auch immer, z.b. Wechsel von Wellendichtungsringen) sollte die Verzahnung kritisch geprüft und ggf. geschmiert werden. Ob das tatsächlich geschehen ist (falls tatsächlich eine NEUE Kupplung verbaut wurde) ? Das weiß man wohl erst, wenn man das Getriebe ausgebaut hat und genau diese Stelle entsprechend kritisch prüfen kann.... (Ältere erfahrene Mechaniker wissen das. Beim heutigen Nachwuchs bin ich mir da nicht sooo sicher. Das Fehlen der Wartung/Schmierung macht sich oft ja auch erst später bemerkbar und man kann das gut auf andere schieben...) Und auf die Bemerkung: und: Der "Händler" ist regelmäßig eher Kaufmann und "gewinn-orientiert". Kein "Techniker". Und selbst wenn er "es" ahnen sollte.....Abstreiten mit "Nicht-Wissen" ist immer gut.....     Aber: Ich bin nur Laie....Man kann (wenn man denn will) das auch im Netz nachlesen. Einfach mal die Begriffe "Kupplung" und "Verzahnung" in die Suchmaschine des geringsten Mißtrauens eingeben. Dann kommen die Informationen....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
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