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bullet-car

Diesel-Partikel-Filter aus SC Steuerbefreiundwürdig?

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Hab nun heute vom finanzamt die "festsetzung" meiner steuergutschrift, zur nachrüstung(21.3.07) eines DPF's bekommen.

 

 

Da ich für dieses jahr (1.1. bis 31.3.) nur 30€ berappen muss, habe ich einen verrechnungsscheck in höhe von 93€ mitbekommen.

 

...fahrzeug ist nach § 3c kraftfahrzeugsteuergesetz für die zeit vom 1.4.07 bis 2.12.09 steuerbefreit.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von bullet-car am 04.05.2007 um 21:47 Uhr ]


use less diesel, if you can do it

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und was macht das Finanzamt wenn man das Auto vor dem Ende der Befreiung "verkauft" oder noch schlimmer "verschrottet" aufgrund eines Unfallschadens? Bekommt man dann den Restbetrag auch wieder raus?

 

Also ehrlich, bei meiner Kugel mit mehr als 180tkm und bald 6 Jahre Alter rechnet sich keine Nachrüstung. Wer weiß ob ich solange noch die Kugel fahre bis endlich mal die 330 € Förderung wieder in der eigenen Tasche ist.

 


Adda,

Martin

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@funny_flagie

 

Die steuerfreiheit kann/wird mit verkauft, wie es sich mit verschrotten verhält, weiß ich nicht genau, aber so wie ich die schon gezahlte steuer für dieses jahr per scheck zurück bekommen habe, so wird das sicher auch im "schrottfall" erfolgen, so wie bei jedem anderen auto was verschrottet wird.

 

@Steffi_Holger

 

Hierzu schreibt das finanzamt:

 

"Für die zeit nach ablauf der steuerbefreiung, wird die steuer durch einen besonderen bescheid neu festgesetzt."

 

Ich glaube kaum das man mehr bezahlen wird, als bei einem euro 3 diesel ohne DPF.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von bullet-car am 05.05.2007 um 10:47 Uhr ]


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