Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
DirtyOlli

Inspektion, Freie Werkstätten und Herstellergarantie

Empfohlene Beiträge

Die EU-Kommission meinte es 2002 ernst mit den Verbraucherrechten. Im Leitfaden zum Verständnis der Kfz-GVO 1400/2002 erklärte die Kommission, dass der Autofahrer nicht seine Rechte aus der Herstellergarantie verliert, weil z.B. Wartung oder Inspektion in einer freien Werkstatt ausgeführt wurden.

 

Nicht selten stoßen aber Kunden, die ihr Auto zuvor in einen freien Betrieb gaben, in der Vertragswerkstatt auf Ablehnung, wenn sie dort ihre Rechte aus der Herstellergarantie einfordern.

 

Ein Beispiel ist Opel. So berichtete das Fachmagazin Auto Service Praxis in seiner Ausgabe 2/2005 über einen Fall, wo Opel mit dem Argument die Anerkennung der Durchrostungsgarantie ablehnte, das Fahrzeug sei nicht ausschließlich in der Vertragswerkstatt gewesen.

 

Hier herrscht offensichtlich viel Unkenntnis vor Ort. Denn nach Rücksprache der Redaktion mit Opel erkannten die Rüsselsheimer die Kundenrechte schließlich an. Die Zeitung gibt in dem Beitrag „Blitz-Ableiter“ Tipps zum richtigen Vorgehen für freie Werkstätten und druckt zugleich die Antworten von Opel auf die Fragen der ASP-Redaktion ab.

 

Wichtigstes Fazit: "Für den Bestand der Opel-Lackgarantie ist es unerheblich, ob sie von einem autorisierten Opel Service Partner oder einem anderen Betrieb durchgeführt wird."

 

Doch wie gesagt: Nicht immer verfährt die regionale Opel-Organisation nach den Grundsätzen der Zentrale, wie im Mai 2006 das Beispiel eines Werkstattkunden eines GVA-Mitglieds zeigte. Hier ist wichtig, dass der Kunde auf die Anerkennung seiner Ansprüche beharrt.

 

Denn es ist das Recht des Autofahrers, sein Fahrzeug in die Werkstatt seines Vertrauens zu geben. Auch wenn vor Ort aus Unkenntnis die Ansprüche aufgrund der Wartung in einer Freien Werkstatt zunächst abgelehnt werden.

 

Aber Vorsicht: Die Durchführung von Garantiearbeiten selbst ist auf das Netz des Fahrzeugherstellers beschränkt. Der Fahrzeughersteller

ist nicht verpflichtet, fremd (also außerhalb seines Netzes) durchgeführte Garantiearbeiten zu erstatten!

 

Quelle: GVA Forum (Originaltitel: Erhalt der Herstellergarantie)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von DirtyOlli am 11.08.2006 um 16:41 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

    • Bescheidene Frage    mein Lüfter ist ausgeschlagen und wird demnächst gemacht    die Geräusche sind aber so brachial das sich das keiner mit anhören kann    und bevor er mir um die Ohren geht und mehr schaden macht würde ich ihn gerne vom Strom nehmen    die Temperaturen sollten kein Problem darstellen fahre auch sehr kurze Strecken    welche Möglichkeiten gibt es , Sicherung , Relais ?    Komische Frage aber ich bitte um tips    danke 
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.028
    • Beiträge insgesamt
      1.576.665
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.