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powergirl

Kindersitz für Smart ForTwo BJ 00??

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Hi,

 

habe eben schon mal gepostet wegen Radioeinbau, jetzt hab ich aber noch ne Frage:

Ich brauch nen Kindersitz für den Smart und jetzt hab ich ne Frage, ob das unbedingt dieser spezielle für den Smart sein muss, oder ob ich auch meinen normalen benutzen kann, wenn ich den Airbag in der Werkstatt ausschalten lasse?? Machen die das überhaupt?? Und wenn ich jetzt nen anderen brauche, wo bekomm ich den her bzw was kostet der in der Regel so?? Ich weiß, Fragen über Fragen, aber all das muss ich auch berücksichtigen, wenn ich den Smart wirklich haben will...

Danke schonmal an euch!

MFG

Powergirl

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Hallo Powergirl !

 

Übles und Peinliches Thema bzgl. Smart und

Org. Zubehör :( Es gibt da in diesem Forum

ja schon einen Ausf. Bericht darüber ( suche doch noch mal genau nach ). Meine Meinung

dazu: Die Org. Smart-Zubehörteile sind auf jeden Fall zu teuer und Qualitativ gegenüber den anderen Anbietern nicht besonders gut :cry: Am besten den Airbag abschalten lassen und einen GUTEN (!) Kindersitz bzw. Babyschale eines alternativen Anbieters kaufen ;-) Obwohl der Smart ja eigentlich doch vorwiegend von Frauen ( ja, die haben auch manchmal Kinder liebe Smart - Entwickler ) bewegt wird, ist diese Angelegenheit ein ARMUTSZEUGNIS bzgl. Smart :oops:

 

Gruß Nicole


Smart fahren ist eine Lebenseinstellung !

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Da die beiden 450er cdi (Modelljahre 2005 und 2006) hier als Jahreswagen angeschafft wurden, kann ich bezeugen, daß diese mit 145/65 R 15 Sommerreifen des Herstellers Bridgestone auf 4,0-Zoll- Felgen serienmäßig ausgeliefert wurden...(die oben genannte Winter-Bereifung 135/70 R 15 auf 3,5-Zoll-Stahlfelge war mir seeehr preiswert gebraucht "zugelaufen"). Der "pingelige" Prüfberechtigte konnte aber auch in seinen Unterlagen nachvollziehen, daß die "rückwirkend-kompatible" ältere Bereifung (135/70 R 15) auf 3,5 -Zoll-Felgen zulässig ist (jedenfalls auf den Modelljahren 2005 unde 2006).   Rein technisch dürfte das auch umgekehrt funktionieren (die Fahrwerke dürften doch weitgehend identisch sein). Aber ob das zulässig ist ? Ob das im Ermessenspielraum des Prüfberechtigten liegt oder auch wieder geprüft und "eingetragen" werden muß ? Keine Ahnung.   (Es gibt ja genügend Beispiele in der überbordenden Bürokratie, die mit normalem Menschenverstand nur schwer oder nicht nachvollziehbar sind).   mit freundliche Grüßen verbleibt   hedwig 
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