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bly

Leuchtweitenregulierung VW Polo 6N

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Hallo liebe Gemeinde,

 

ich weiß, meine Frage zu dem o.g. Typen passt vielleicht nicht ganz in dieses Forum, aber ich versuche es trotzdem einmal. :-D

 

Da uns ein SMART als einziges Fzg nicht ausreichte, habe ich letztes Jahr mir einen Polo 6N, Bj. 97 zusätzlich zugelegt, damit man auch mal etwas größeres transportieren kann.

:-D

Nun gut, ich musste heute morgen zur DEKRA, um eine neue AU und HU machen zulassen. Bin ganz entspannt heute morgen dahin und habe mir überhaupt keine Sorgen gemacht (32.000 km erst gelaufen, 1.Besitzer in eine etwas ältere Dame, Top gepfelgt die Schaukeln).

Der DEKRA Mensch fing an mit den üblichen Tests (Licht, Blinker, Bremse etc.), bis Ihm dann auffiel, dass das Fzg keine Leuchtweitenregulierung hat.

Er fragte mich dann, warum denn dieses Fzg keine Leuchtweitenreg. hat, wodrauf ich dan achselzuckend vor Ihm stand.

Ich habe Ihm versucht zuerklären, dass das Fzg doch eine Sondergenehmigung hat, was zumindestens im alten Brief stand und das es doch gar nicht so unüblich ist bei Reimporten.

Darauf hin erwidert der feundliche DEKRA-Prüfer, dass das alles schön und gut wäre, aber es doch auch bitte in den neuen Papieren (Zulassungsbestätigung Teil I und II ) stehen müsste.

Auch das Argument, das dieses Fzg nachweislich nur bei dieser DEKRA Stelle geprüft wurde hat nicht gezogen. Er schickte mich weg, und sagte, ich solle doch bitte mit Berichtigten Papieren wieder kommen.

Er erwähnte auch, das dieses Seiten der Zulassungsstelle mit Kosten verbunden sein wird, wie hoch die wären, konnte er mir allerdings nicht sagen....

Jetzt meine Frage: ist das alles so rictig? ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. das ein Fzg, das seit 1997 zugelassen ist und somit jetzt vor der 4. HU steht, nicht durch den TÜV kommen soll.

Weiß vielleicht jemand, was ich da für Kostengünstigere Möglichkeiten gibt?

 

Ich hoffe, ich nerve euch nicht mit diesem OT!!

 

Gruß Eckes...

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hm ... ich hatte selber mal einen 6N.

allerdings hat der tüff *g* nie rumgezickt.

mein vorschlag: fahr mal zum vau-weh händler

und konfrontier ihn mit der probematik ... die

sollten sich am ehesten mit solchen speziellen

dingen auskennen...

 

 

 


signatur.gif

...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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also, der 6n hat eine leuchtweiteregulierung, ist in der stvo der brd festgelegt, dass jedes fahrzeug die haben muss:

 

aber: re-importe, gerade aus den benelux-ländern haben diese nicht.. dein freundl. händler wird dir dies bestätigen und eine erklärung reichen, die der tüv akzeptiert...

hatte das auch ;-)


da pakkse dich ann kopp

 

 

 

 

 

 

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ich hätte deinen beitrag komplett lesen sollen- sry...

 

ach ja, einfachste lösung: fahr zu nem anderen tüv :)


da pakkse dich ann kopp

 

 

 

 

 

 

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