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dlauxen

Verkaufe meinen kleinen cdi...

Empfohlene Beiträge

Hallo und guten Abend!

 

Hier möchte ich mal meinen kleinen smartie anbieten mit folgenden Daten:

 

smart fortwo pulse cdi

EZ 08/2003

85.000km

komplett in schwarz

alle Wartungen im SC

 

Hat alles was ein Pulse so hat (Klima, Sportline-Alus, Drehzahlmesser und Uhr, ...) und folgendes zusätzlich:

 

Brabus Hitzeschild

Brabus Seitenflaps hinten

Brabus Tankdeckel- und Lufteinlassabdeckung

Brabus Chromspiegel

Brabus Schaltknauf und Handbremshebel

Chrom-Türgriffe

Frontgrill schwarz lackiert

Radio CD

 

Sonst hab ich noch Winterreifen und einen Fahrradträger. Zu verkaufen wegen Neukauf - bisher außer Mischgehäuse keine Defekte gehabt. Bremsscheiben vor 1000km erneuert.

 

Bei Fragen einfach fragen. Angebote bitte per email:dl@daniellauxen.de

 

Grüße

 

Daniel Lauxen

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von dlauxen am 15.06.2005 um 19:35 Uhr ]

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Guten Morgen!

 

Meine Preisvorstellung liegt so bei ca. 6.900 Euro VB. Zu viel? Zu wenig? :)

 

Grüße

 

Daniel

 

 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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