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Leifistunterwegs

Bussgeldbescheide für Verkehrsdelikte im europäischen Ausland bleiben vorläufig folgenlos

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Hat zwar nur indirekt was mit schmart zu tun:

 

Bußgelder ohne Grenzen

 

Stuttgart (ACE) 11. Mai 2005 – Knöllchen für Verkehrsdelikte im europäischen Ausland bleiben für Verkehrssünder vorläufig noch ohne Folgen.

 

Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart mitteilte, können in den EU-Staaten verhängte Bußgelder auch weiterhin nicht in Deutschland eingetrieben werden, obwohl sich die EU-Justizminister bereits im Mai 2003 auf ein entsprechendes Abkommen geeinigt hatten. ACE-Verkehrsrechtsanwalt Volker Lempp rechnet frühestens erst 2007 mit dem Inkrafttreten der entsprechenden europäischen Richtlinie. Dann werden die im Ausland verhängten Geldstrafen von deutschen Ordnungsbehörden kassiert. Das Geld, einschließlich der zusätzlichen Gebühren, behält der deutsche Staat.

 

Nach der neuen Regelung muss laut ACE das Heimatland eines Verkehrssünders alle Strafen eintreiben, die auf Gesetzesverstöße im EU-Ausland beruhen und mindestens 70 Euro betragen. Bislang gibt es ein solches Vollstreckungshilfeabkommen nur zwischen Deutschland und Österreich. Die zukünftige europaweite Vollstreckung umfasst neben 39 Verkehrsdelikten auch Sachbeschädigung, Betrug und Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Umweltrecht. Gegen zahlungsunwillige Verkehrssünder kann im Heimatland mit Hilfe der dafür zuständigen Behörde vorgegangen werden. Ersatzweise droht sogar eine Gefängnisstrafe. Allerdings bleiben auch Schlupflöcher: So verlangen beispielsweise deutsche Behörden bei per Radarfoto festgestellten Geschwindigkeitsverstößen auch künftig ein Lichtbild von vorne, um den Fahrer eindeutig identifizieren zu können. In Österreich werden Temposünder jedoch nur von hinten geblitzt.

 

Ein Führerscheinentzug ist auf der Basis der neuen europäischen Regelung nicht möglich, betonen die ACE-Verkehrsrechtsexperten – und auch das Knöllchen für Falschparken wird nicht ins Heimatland nachgeschickt. Seit dem Grundsatzbeschluss des EU-Ministerrats für die europaweite Vollstreckung von Strafbefehlen tüfteln Fachleute die Einzelheiten der Regelung aus, berichtet der ACE weiter. 20 Tage nachdem die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht ist, tritt sie in Kraft und die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Jedoch gilt diese Harmonisierung nicht für die jeweiligen Bußgeldsätze, die je nach Land immer noch unterschiedlich ausfallen. Somit müssen nach Angaben des ACE beispielsweise deutsche Autofahrer im EU-Ausland bei Rechtsverstößen zum Teil höhere Bußgelder zahlen als EU-Ausländer bei vergleichbaren Vergehen in Deutschland.

 

Impressum:

ACE Auto Club Europa

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Schmidener Straße 227

70374 Stuttgart

Tel.: 0711/5303-266/277

Fax: 0711/5303-288

E-Mail:-Presse@ace-online.de


cu Leif

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