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Bushwacker

Fragen zur Standheizung

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Jaja, ich weiß, ihr habt ja keine Standheizung in eurem 44. Aber vielleicht in nem 42?

 

Es müsste eine Webasto ThermoTop C sein

in jedem Fall mit Telestart T80. Heizdauer 30min bei einem 1.5cdi.

 

Frage1: Warum kommt die Motortemperatur nur auf knapp 60°C? (Lüftung Stufe 2, von 4, Heizung ganz aufgedreht)

 

Frage2: Was rattert da kurz, wenn ich "die Zündung" anstelle? Hört sich ganz nach der Zusatzanzeige für die Wassertemperatur an, werde das Morgen mal "erfühlen", und ist nicht da, wenn die Standheizung nicht lief. Dauert max. 1sec und hört von alleine wieder auf... Meine hier schonmal was von "rattern" nach Standheizungsbetrieb gelesen zu haben, und da war sie dann kaputt. Vielleicht weiß ja einer was....

 

 

 

 

-----------------

Greetz

Ben:)

 

auslieferungvornesmall.jpg

Smart44: Nur echt mit diesem Kennzeichen....

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Bushwacker am 08.11.2004 um 20:24 Uhr ]

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    • Das dies möglich ist, ist keine Frage allerdings wird dazu ein Gerät benötigt welches weder MB selbst in seinen Werkstätten hat noch irgendeine Hinterhofwerkstatt. Der offizielle Weg wäre Sam und Tacho zu erneuern denn dann (Km Stand unter 500) kann mit der Stardiagnose der Kilometerstand einmalig angepasst werden.  Das ist hier auch der entstandene Schaden.  Ich würde ihm auf in etwa 2-2500€ schätzen.  Neue Sam, neuer Tacho plus Montage und Codierung.  Allerdings müsste auch hier der korrekte Kilometerstand rechtssicher gegenüber der durchführenden Firma nachgewiesen werden. Ob da ein einfacher Werkstattauftrag reicht wage ich zu bezweifeln. Dieser Nachweis ist halt sehr schwierig da der Zähler ja nicht mehr original ist. Sonst würde sich die durchführende Firma ebenfalls juristisch angreifbar machen. Das ist das Problem in diesem Fall....  Es gibt natürlich eine viel günstigere Lösung aber diese ist eben nicht rechtssicher da es sich dabei um Tachomanipulation handelt.... Insbesondere ohne Nachweis über den genauen aktuellen Kilometerstand.... Ich denke die sinnvollste Lösung ist eine einvernehmliche Schadensersatzlösung und mit dem gesprungen Kilometerstand zu leben. Oder eben der zivilrechtliche Weg welcher aber teuer und mit Risiko für Werkstatt und Kläger verbunden ist.
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