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[ Diese Nachricht wurde editiert von LadySchany am 26.03.2004 um 01:52 Uhr ]


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bis danni
SCHANY

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grins. Also folgender Vorschlag: Erst Schany, dann T999, dann ich, sonst wir aus dem Roman nix mehr

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von LadySchany am 26.03.2004 um 01:54 Uhr ]


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bis danni
SCHANY

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vorschlag solange ich den ersten beitrag auf der seite 90 bekomme reinfolge egal :-D

 


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[ Diese Nachricht wurde editiert von LadySchany am 26.03.2004 um 01:59 Uhr ]


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    • Es handelt sich bei den Papieren für die Carlsson Felgen übrigens nicht um eine ABE, sondern um ein Teilegutachten, mit dem eine Abnahme der Teile bei einer Prüforganisation erforderlich ist! Das steht in dem Teilegutachten auch explizit so drin! Und wenn eine Abnahme stattgefunden hat, dann erhält man eine Abnahmebescheinigung, mit der man dies in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen kann, alternativ dazu muss eben die Abnahmebescheinigung im Fahrzeug mitgeführt werden, um sie bei Kontrollen oder beim TÜV vorweisen zu können! Das Teilegutachten ist nach einer erfolgten Abnahme an diesem Fahrzeug nicht mehr erforderlich! 😉 Natürlich kann man es trotzdem noch brauchen wenn man die Felgen z.B. verkaufen will! 🙂 Das ist mit einem Teilegutachten erfahrungsgemäß leichter als ohne!
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