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Christian_NM

Tieferlegung und Versicherungsschutz!?!?!?

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe mir Tieferlegungsfedern von der Fima FormelK gekauft, diese will ich selbst einbauen. Mit dem Einbau habe ich keine Probleme und zur not habe ich noch einen KFZ-Meister (der nicht mehr im Beruf arbeitet) an der Hand. Sollte es jetzt zu einem Unfall kommen, der druch die Tieferlegung verurscht wurde, zahlt dann die Versicherung?

 

Wie würde es aussehen wenn ich die Teile in einer Werkstadt einbauen lasse? Ich denke nicht das jemand "seinen Kopf" für mitgebrachte Tuningteile hinhält, oder???

 

Mit bestem Dank für möglichst schnelle Antworten, da ich morgen die Federn einbauen will!

 

 

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Mit smarten Grüßen

 

Christian_NM

 

HOM-CM87

 

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Hallo,

 

die Federn kannst Du natürlich selbst einbauen oder einbauen lassen.

Wichtig ist nur, das der TÜV diesen Einbau dann auch abnimmt (Gutachten o.ä.)

Dann wirst Du auch kein Prob mit der Versicherung bekommen.

 

Gruß

Stephan

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Post-Kugel am 02.03.2004 um 18:40 Uhr ]


Gruß

 

Stephan

 

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Da war ja wieder einer schneller!

Jupp, die Eintragung durch den Tüv ist das Entscheidende - und nicht vergessen auch Spur und Licht einstellen zu lassen.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Hallo,

erstmal Danke für die Info!

Ich dachte das es evtl. wie beim Airbag ist!? Der darf ja nur von einem "Fachmann" umgebaut werden.

 

 

-----------------

Mit smarten Grüßen

 

Christian_NM

 

HOM-CM87

 

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... und hier findest du die Anleitungen für den Federnumbau:

 

Klick mich!!

 

 

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einzelbild.php?id=69197&quality=80&maxpixel=800&identifier=551a7968a4

 


 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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