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SmartyEgelsbach

+++ Fahrradträger +++

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich will mir demnächst einen Fahrradträger für das Smart Cabrio anschaffen.

Dann wäre mein Smarty endlich Triathlon-tauglich...

Wer hat Tipps hierzu?

Mein Händler sagte mir kürzlich, dass der Träger noch nicht so ausgereift sei und ein neuerer bald auf den Markt kommen würde.

Ciao

Rainer


Bye,

Smarty Egelsbach

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seas,

habe so ein teil. wenn du räder montierst hat das den nachteil, daß du sie auf etwa 1m20 heben mußt und das auto mit rad etwa 2m hoch ist. der spritverbrauch steigt etwa um 50%, bei meinem cdi also 6,0l.

grüße speida

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das stimmt mit derm erhöhten spritverbrauch, aber nicht um 50 prozent. ca. ein bis eineinhalb liter sind es beim benziner. als ca. 25%!

und genau deswegen hab ich mir meinen ungebaut! jetzt fährt der kleine (fast) wie ihne träger und die räder fangen kaum mehr luft! umbauanleitung gibt es hier:

http://www.mind-machine.net

fahrradtraeger_montiert.jpg

gruß aus MUC

gerhard

[Diese Nachricht wurde von Gerhard am 06. November 2000 editiert.]


Mein bike-w³

 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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