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CB

Taschenlampen-Party am 12. September?

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Moin!

 

Viele Infos gibt's hier ja noch nicht darüber, aber vorbeischauen werden wir wohl doch - tja, die Neugier... :roll: ;-) :-D

 

Bin ja mal gespannt, was das gibt...

 

Bis morgen dann!

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    • Das ist nicht zutreffend! Wie in vielen Gutachten üblich wird hier eine Umschreibung verwendet, die Platz nach allen Seiten lässt. Von den Verbreiterungen steht gar nix drin. Wenn der Prüfer der Meinung ist, daß mit seinem Ermessensspielraum die Radabdeckung ausreicht, dann sind Verbreiterungen hinfällig. 😉 Genau so ist es in vielen Gutachten formuliert, von den Verbreiterungen ist eigentlich nur in den Gutachten von Smart und Brabus die Rede, in den anderen steht immer nur, daß durch geeignete Maßnahmen die Radabdeckung gewährleistet sein muss! Ich habe meine Speedys am 450er auch ohne Abdeckungen eingetragen bekommen und der 451er ist mit seinen breiteren Radläufen hinten ohnehin unkritischer. Das Problem beim 450er ist, daß die Radläufe nach vorne stark konisch nach innen zulaufen, das ist beim 451er nicht in dem Maß der Fall!   Wortlaut aus dem Gutachten   21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.   24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.   22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.   24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.    Das witzige dabei ist ja, daß die Formulierungen in den Gutachten genau verdreht genannt werden, in dem Gutachten der 6,5 Zoll Felgen vorne ist von den Radausschnitten und der Radabdeckung hinten die Rede, in dem Gutachten der 7 Zoll Felgen hinten dann von den vorderen Radausschnitten bzw. Radabdeckungen! 🙂
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