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tbBMW54

Netzwerkproblem

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Hallo,

Ich habe meinen Laptop bzw. die Dockingstation per Crossover an meinen Rechner angekabelt.

Aufm Laptop ist win 98 se und auf meinem rechner win xp prof.

sobald nun mein rechner auf den laptop zugreift stürzt der laptop ab. greife ich aber mit dem laptop auf den rechner zu funktionierts prima...

das ganze wurde mit dem xp-tool realisiert...

warum will des so ned?????

:-? :-? :-?

MFG Martin


 

 

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Also so eine Standardantwort kann ich dir nicht geben. Aber vielleicht gibts du uns noch ein paar Infos mehr z.B. welches Protokol, hast du den MS Client installiert etc.
Was mich wundert ist das du vom 98'er Rechner auf den XP Rechner zugreifen kannst. Das Problem kenn ich meist umgekehrt herum und hat mit Rechten zu tun.
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Everbody be cool! Be cool 8-) - Drive Smart

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Silver Bulet(te) cdi


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Noch ne frage:
Was ist ist das XP-Tool?
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Protokol müsste TCP/IP sein, dann noch der Client für Datei- und DRuckerfreigabe und client für microsoftnetzwerke.

das komische, das ganze funktioniert bei meinen anderen zwei rechnern auch jeweils win98 xp tadellos...(meistens..)

zum tool:
bei xp gibt es unter netzwerkumgebung eine funktion Kleines firmen oder heimnetzwerk einrichten, das richtet den xprechner ein und erstellt eine diskette mit einer exe-datei netsetup, die haust du in die anderen rechner und die software erledigt alles....


welche art von rechten meinst du? auf freigabeebene oder benutzerebene?

Schonmal danke, für dein interesse! (ordnung muss sein!)

MFG Martin


 

 

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In der Windows-Welt geht es sowohl um Datei- alsauch um die Freigaberechte. Wie gesagt ich kenn das andersherum, das wenn der 98'er Rechner nicht einen auf dem XP-Rechner bekannten Account beim Anmelden benutzt, keine Verbindung zustande kommt.
Hast du den freigebenen Ordner, komprimiert oder verschlüsselt?
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Nö,

hab alles genau so installiert, wie auf den anderen rechnern auch....

ich werd jetzt mal die nw-karte austauschen...

wir werden sehen....(vorausgesetzt die augen sind auf...:))

MFG MArtin


 

 

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Kannst du denn den Rechner pingen XP--> W98? Evtl musst du einen Eintrag in die hosts-Datei vornehmen.
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192.168.0.164 Anja.mshome.net # 2003 4 0 6 15 28 25 957
192.168.0.31 Juergen.mshome.net # 2003 3 1 31 20 27 29 461
192.168.0.186 LAPTOP.mshome.net # 2003 4 0 6 18 6 8 557
192.168.0.1 Martin.mshome.net # 2008 3 5 28 18 15 35 555

so stehts da drinn....

dürfte so hinkommen....

bin aber nicht wirklich im bilde zu dem thema..

MFG MArtin


 

 

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In der hosts-Datei stehen die IP-Nummern mit dem jeweiligen Rechnernamen #Kommentar
Das macht natürlich nur Sinn wenn die IP-Adressen auf den Rechnern fest vergeben sind.
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So ungefähr hatte ich mir das gedacht....

Hab jetzt einen 4port-pci-hub intern eingebaut, weil der nicht im xp-rechner wollte und siehe da, es geht... warum auch immer.....


Trotzdem ein ultrakrassdickes DANKESCHÖN!

MFG MArtin dErWiEvIeLeAnDeReWiNdOoFnIeVeRsTeHeNwIrD


 

 

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    • Das ist nicht zutreffend! Wie in vielen Gutachten üblich wird hier eine Umschreibung verwendet, die Platz nach allen Seiten lässt. Von den Verbreiterungen steht gar nix drin. Wenn der Prüfer der Meinung ist, daß mit seinem Ermessensspielraum die Radabdeckung ausreicht, dann sind Verbreiterungen hinfällig. 😉 Genau so ist es in vielen Gutachten formuliert, von den Verbreiterungen ist eigentlich nur in den Gutachten von Smart und Brabus die Rede, in den anderen steht immer nur, daß durch geeignete Maßnahmen die Radabdeckung gewährleistet sein muss! Ich habe meine Speedys am 450er auch ohne Abdeckungen eingetragen bekommen und der 451er ist mit seinen breiteren Radläufen hinten ohnehin unkritischer. Das Problem beim 450er ist, daß die Radläufe nach vorne stark konisch nach innen zulaufen, das ist beim 451er nicht in dem Maß der Fall!   Wortlaut aus dem Gutachten   21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.   24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.   22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.   24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.    Das witzige dabei ist ja, daß die Formulierungen in den Gutachten genau verdreht genannt werden, in dem Gutachten der 6,5 Zoll Felgen vorne ist von den Radausschnitten und der Radabdeckung hinten die Rede, in dem Gutachten der 7 Zoll Felgen hinten dann von den vorderen Radausschnitten bzw. Radabdeckungen! 🙂
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