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Tim-OWL

Endstufen "remote" bei diesem Radio ?

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Hallo Hifi-Fachleute,
ich habe das Becker/Smart Navigation & sound. Ich benötige das remote-Signal für den Anschluss einer Endstufe. Da das Radio keinen Vorverstärkerausgang hat frage ich Euch Fachleute, an welchem PIN ich das remote-Signal abnehmen kann ?
navigation-sound-anschlussplan.gif
Gibt es da evtl. den Anschluss von einer elektr. Antenne den man nehmen könnte ?

Beste Grüße Tim

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Kammer A Pin A5 - "Steuerausgang 12V".

Üüüüh
Matze
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Auto: gelbschwarzer 99er smart&pulse
Headunit: Alpine 7998 R
Endstufen: 3 x Zapco Studio 100
Speakers: Kult Audio K3 (13er) & K7 ("gebohrter" HT)
dB-Drag: 2 Cerwin Vega Stroker 12 D2 + 1 Zapco 9.0 = 157,6 dB
Deutscher Vizemeister Street 1-2
AIM: Matze201279

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Matze, Du bist SPITZE !!!

Ich danke Dir ! Ich habe mir heute mal verschiedene Bässe zur Probe über das Wochenende geholt...werde mal testen und Dir dann berichten ;-)

Schönes Wochenende noch...

Gruß Tim
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Na dann viel spass beim Testen!
(Werde aber morgen über die Feiertage zu meiner Mum fahren, weiss ncht, ob ich dann gelich antworten kann - fröhliche Weihnachten jedenfalls!)

Üüüühh
Matze
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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitete Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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