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Anonymous

Umgestalung...

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Hallo möcht mir ein Smart kaufen und ihn etwas verschönern.Habe schon einige Smarts gesehen,mit diversen Veränderungen ...(sw.Heckleuten,sw,Seitenblinker,Böser Blick etc.) Mein Problem ist aber,dass es ein Finanzierungsauto sein wird. Nun meine Frage darf ich das Auto umbauen,auch mit Sachen die eventuell nicht Rückgängig zu machen sind?
Wenn ja nimmt das Smart-center das Umgebaute Auto auch so wieder an ???? :-?
Könnt Ihr mir bitte helfen !!!!! (Bin ein Laie)

Gruß Mario

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Bei Teilen, welche man mit wenig Aufwand zurückbauen kann (Felgen, Auspuff, Radio etc.) sehe ich da kein Problem.

Ansonsten mal mit dem Sc bei einer Tasse Kaffee in aller Ruhe darüber reden.

Eventuell vielleicht geplante Umbauten vor Auslieferung durch das Sc durchführen lassen (Motortuning sollte dabei allerdings flach fallen).
Habe ich mehrfach bei Leasingfahrzeugen so gemacht. Das Kfz wurde dann gegenüber der Leasingfirma als Showroomfahrzeug deklariert und dann ging alles klar. War auf den ersten Blick sogar für mich billiger, da die Kosten für optische Tuningmassnahmen mit in den Gesamtpreis des Fahrzeuges eingeflossen (und somit in die Leasingrate) sind und ich diese nicht extra und sofort löhnen musste.

-----------------
Bis denne Euer Chaoti
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img.cgi?fahrzeug=100503


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Dafür nicht.
Schließlich ist ja dafür das Forum da, damit man(n) oder Frau sich gegenseitig hilft.

Wer weiss, vielleicht bekomme ich ja irgendwann von Dir auch mal einen guten Tip.

Also, bis denne und viel Spass ab irgendwann mit Deiner Kugel.


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So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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    • Bist Du sicher, daß man für diese Kombination überhaupt ein Gutachten benötigt? Denn die Felgengrößen entsprechen exakt denen der Serienfelgen! siehe diese Seite!   Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob auf diesen Felgen überhaupt die breiteren Reifen zulässig sind, denn die genannten Felgenbreiten sind normalerweise nur für die schmalere Reifenkombi 155/175 vorgesehen!   Die breitere Kombi 175/195 ist zwar beim 451er zulässig, auch ohne daß diese Reifenbreiten in den Papieren stehen, denn in den COC Papieren des 451ers steht auch die 175/195 Kombi drin, allerdings nur in Verbindung mit den ebenfalls breiteren Felgen, dies ist aber bei den Brabus Monoblock VI EVO nicht der Fall. Von daher passen die Felgenbreiten schon von vornherein nicht mit den darauf montierten Reifen überein, die wurden wohl einfach so drauf montiert. Und ob dies so zulässig ist, daran habe ich dann doch meine begründeten Zweifel! 🤔 Ebenso, ob es für diese Kombination überhaupt ein Gutachten von Brabus gibt!
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