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Hallo zusammen, 

als neuer Teilnehmer möchte ich alle herzlich grüßen. Ich habe jedoch ein Anliegen bezüglich meines Smart-Fahrzeugs. Beim Starten erscheint auf dem Display ein blinkendes Symbol in Form eines Gabelschlüssels sowie die Zahl -52. Könnte mir jemand bitte erläutern, was diese Fehlermeldung bedeutet? Vielen Dank im Voraus!

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Hallole und willkommen im Forum! 🙂

 

Das ist keine Fehlermeldung, sondern die Serviceintervallanzeige und bedeutet, daß der Service seit 52 Tagen fällig ist und er um diesen Zeitraum überzogen wurde. Deshalb auch das negative Vorzeichen!

Die Zahl erhöht sich jetzt jeden Tag um 1!

 

By the way, es wäre nicht schlecht, wenn man bei seinem ersten Beitrag in einem Forum dazu schreibt, um welche Art Smart mit welcher Motorisierung es überhaupt geht. 😉

Der Smart wird nun seit fast 27 Jahren in allen möglichen und unmöglichen Ausführungen gebaut und das wäre es doch nicht schlecht, wenn man etwas über das Fahrzeug weiss, wenn solche Fragen gestellt werden.

 

Daß es die Serviceintervallanzeige ist, die da beim Einschalten der Zündung angezeigt wird ist allerdings klar! 

Das ist auch unter dem Stichwort Serviceintervallanzeige in der Bedienungsanleitung beschrieben!  😇

bearbeitet von Ahnungslos

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Die oine saget so und die andere so! 😊

Koiner isch nutzlos, er kann emmer no als schlechtes Beispiel dienen! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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