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Hallo zusammen, 

als neuer Teilnehmer möchte ich alle herzlich grüßen. Ich habe jedoch ein Anliegen bezüglich meines Smart-Fahrzeugs. Beim Starten erscheint auf dem Display ein blinkendes Symbol in Form eines Gabelschlüssels sowie die Zahl -52. Könnte mir jemand bitte erläutern, was diese Fehlermeldung bedeutet? Vielen Dank im Voraus!

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Hallole und willkommen im Forum! 🙂

 

Das ist keine Fehlermeldung, sondern die Serviceintervallanzeige und bedeutet, daß der Service seit 52 Tagen fällig ist und er um diesen Zeitraum überzogen wurde. Deshalb auch das negative Vorzeichen!

Die Zahl erhöht sich jetzt jeden Tag um 1!

 

By the way, es wäre nicht schlecht, wenn man bei seinem ersten Beitrag in einem Forum dazu schreibt, um welche Art Smart mit welcher Motorisierung es überhaupt geht. 😉

Der Smart wird nun seit fast 27 Jahren in allen möglichen und unmöglichen Ausführungen gebaut und das wäre es doch nicht schlecht, wenn man etwas über das Fahrzeug weiss, wenn solche Fragen gestellt werden.

 

Daß es die Serviceintervallanzeige ist, die da beim Einschalten der Zündung angezeigt wird ist allerdings klar! 

Das ist auch unter dem Stichwort Serviceintervallanzeige in der Bedienungsanleitung beschrieben!  😇

bearbeitet von Ahnungslos

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Die oine saget so und die andere so! 😊

Koiner isch nutzlos, er kann emmer no als schlechtes Beispiel dienen! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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