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Hallo zusammen,

 

ich bin Nico und ich habe mir einen Smart Pulse 0,8 l CDI mit 41 PS gekauft. Als ich mir den Motor angeschaut habe, viel mir die auf dem Foto markierte Leitung auf. Leider konnte ich die Leitung nicht bis zum Ende verfolgen. Kann mir hier jemand vielleicht Auskunft geben über Namen und Funktion dieser Leitung ?

 

Bestand Dank im voraus und viele Grüße 

Nico

Screenshot_20250522-075032-533.png

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Hallole und willkommen im Forum! 🙂

 

Leider ist auf dem Bild von Dir die Location nur sehr schwierig zu möglich! 🥺

Wohin führt denn die von Dir gemeinte Leitung dann rechts am Motor?

Fact ist auf jeden Fall, daß rechts am Motor bzw. am Zylinderkopf eine kleine Unterdruckpumpe angeflanscht ist, die von der Nockenwelle angetrieben wird und beim cdi den Unterdruck für den Bremskraftverstärker erzeugt. Diese Leitung führt dann zur Front des Smarts zum BKV.

Beim Benziner wird dieser Unterdruck dem Ansaugsystem hinter der Drosselklappe entnommen, das ist beim Dieselmotor aber nicht möglich. Evtl. ist diese Schlauchleitung gemeint.

 

bearbeitet von Ahnungslos

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Die Unterdruckpumpe des BKV rechts am Zylinderkopf sieht auf jeden Fall so aus wie auf den Bildern auf dieser Seite zu sehen.

Wenn das motorseitige Ende der Leitung auf dem Schlauchanschluss dieser Einheit endet, dann ist es auf jeden Fall die von mir beschriebene Leitung zum BKV. 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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