Komisch. Bei mir erster Treffer:
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Nach den europĂ€ischen Bauvorschriften fĂŒr Kraftfahrzeuge (festgelegt in der ECE-Regelung R46 bzw. den entsprechenden EG-Richtlinien) mĂŒssen Pkw-AuĂenspiegel so konstruiert sein, dass sie bei einem Aufprall nachgeben, abklappen oder wegbrechen. Dies ist eine zwingende MaĂnahme zum FuĂgĂ€ngerschutz, um schwere Verletzungen bei einer Kollision zu verhindern.Â
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Wenn Sie das Gelenk starr festschrauben, hat das folgende Konsequenzen:
Erlöschen der Betriebserlaubnis: Durch die starre Fixierung verĂ€ndern Sie die bauartbedingte Sicherheit des Fahrzeugs. Da im Falle eines Unfalls eine erhöhte GefĂ€hrdung fĂŒr andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere FuĂgĂ€nger und Radfahrer) besteht, erlischt rein rechtlich die Betriebserlaubnis Ihres Autos.
Keine TĂV-Plakette: Bei der nĂ€chsten Hauptuntersuchung (HU) gilt ein nicht mehr klappbarer oder unfachmĂ€nnisch fixierter Spiegel als erheblicher Mangel. Der PrĂŒfer wird Ihnen die Plakette verweigern
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