Moin, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Ich gebe mal zu bedenken:
Ob nun eine Kuh, eine Schwarzwild-Rotte (Wildschweine), umgestürzte Bäume, Bergstürze, oder verlorene Fahrzeug- oder Ladungsteile....ist doch egal.
Bei uns im Land gilt nach der StVO das SICHTFAHRGEBOT (auch bei Dunkelheit.....).
Das mag man gut finden und sich dran halten.....ansonsten eben lernen durch Schmerzen oder finanzielle Verluste.....
Dazu ist im Netz genug geschrieben.
Allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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