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Tag der offenen Tür bei MisterDotCom am 11.Mai 2019

Empfohlene Beiträge

An diesem Tag gibt es auf alle Artikel bis zu 20% Rabatt.

Die Rabattaktion gilt auch für Bestellungen, die an diesem Tag per e-mail eingehen, also nicht für Bestellungen über das Shopsystem. Um den genauen Preis für einen Artikel zu bekommen , bitte einige Tage vorher per mail anfragen.

Alle e-mail Besteller erhalten dann in der folgenden Woche eine Rechnung, die dann innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung beglichen werden muss.

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    • Moin, sehr geehrter smarttom2024, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen:   und:   Mal gaaanz vorsichtig: Da wäre ich mir nicht so sicher, daß es so ist und auch so bleiben wird.   Von einer einheitlichen europäischen Fahrzeugprüfung und Zulässigkeit von Teilen scheinen wir ja noch seeehr weit entfernt zu sein und eine Einigung ist m.E. noch lange nicht in Sicht. Und was in anderen Ländern (z.B. Österreich) alles so möglich ist....die haben schon lange die Pflicht zur JÄHRLICHEN FAHRZEUGÜBERPRÜFUNG, kann hier bei uns gänzlich anders sein.   (Und OT: Was hier z.Zt. abgeht mit der Zulässigkeit von Motorrad-Bereifungen ist doch seeehr merkwürdig: An einer schon lange hier zugelassenen BMW K 1100 (mit E-Prüfzeichen) ist schon lange eine Metzeler-Bereifung (mit E-Prüfzeichen) montiert und hatte bisher immer anstandslos TÜV bekommen. Wechselseitige Freigaben von Metzeler und BMW liegen schriftlich vor. Seit Beginn dieses Jahres ist das gänzlich anders, weil die EU-Bürokraten das so beschlossen haben.... Die wechselseitigen Freigaben sind nichtig und die Bereifung musste im Wege der Einzelbegutachtung eingetragen werden. Die HU hat mit allem Drum und Dran ca. 230 Euro gekostet und über 4 Stunden Zeit in Anspruch genommen, weil u.a. auch vom zuständigen Verkehrsamt ein neuer Schein (mit der Eintragung) ausgestellt werden musste.) Ich hatte in diesem Zusammenhang auch mal angefragt, ob das auch für andere Fahrzeugteile so ist, bzw. kommen wird (wenn man z.B. die Bremsbeläge von einem anderen Hersteller als der Erstausrüstung montiert oder dies vorhat). Ist wohl noch nicht so.....(die Betonung lag auf "noch".....).   Es könnte sein, daß da noch so einiges auf uns zukommen könnte.....   Deshalb mein Rat: VORHER SCHRIFTLICH bei einer hier zugelassenen TÜV-Prüforganisation anfragen und die SCHRIFTLICHE ANTWORT ausdrucken und für die Eintragung mitführen (falls doch eintragungspflichtig und eintragungsfähig) oder doch zumindest "haben", falls z.Zt. nicht eintragungspflichtig, was ja doch noch kommen könnte ......(Ich zumindest traue den Bürokraten wirklich ALLES zu.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
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