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mrosn

Antennefuß Smart 454

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Hallo, ich bin neu hier. Bei dem Smart meiner Tochter geht die Antenne nicht zu lösen. Sie hat den Wagen gerade gebraucht gekauft. Die Schraube dreht sich mit. Ich habe gelesen, das der Fuß nicht teuer ist. Ich würde ihn gerne tauschen. Kann mir jemand sagen wie? Ist es einfach? Hoffentlich muss der Dachhimmel nicht raus.

 

 

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Hallo und willkommen,

 

Quote:

Am 04.02.2019 um 17:48 Uhr hat mrosn geschrieben:
Ich habe gelesen, das der Fuß nicht teuer ist.

 

Das würde ich so nicht sagen.

Es gibt zwei verschiedene Ausführungen des Antennenfußes. Die Version mit Telefonie (drei Kabelanschlüsse) kostet ca. 60€, die ohne (zwei Kabel) ca. 45€

 

Der Ausbau ist dagegen relativ einfach.

Der Fuß selbst ist von oben mit 2 Torx-Schrauben befestigt. Eine davon unter der Abdeckkappe. Die geht bei der Demontage mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit kaputt und kostet ca 3€.

 

An die Anschlussstecker kommt man nach Ausbau der Innenraumleuchte. Die Leucht kann man vorsichtig heraushebeln.

 

Gruß

Ralf

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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