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SmartChris1

Alufelgen auf SMART 451, fourtwo, Cabrio, mhd, 71 PS, Bj 12/2013

Empfohlene Beiträge

Ich möchte mir für den Sommer Alufelgen und Sommerreifen für das SMART Cabrio, Modell 451 besorgen.

Am liebsten solche CS-Tuning Felgen mit Reifen.

Was kann ich da fahren ohne ein Heck-Meck mit a) der Karosserie des SMARTs b) mit TüV und Zulassung c) mit dem gesamten Set-Up des Fahrzeugs zu haben.

Wer hat bereits gute oder schlechte Erfahrungen mit Nachrüstfelgen gemacht und welcher Reifentyp/-marke und -grösse ist zu empfehlen.

Gerne nehme ich auch Angebote für Felgen, Reifen oder komplette Alu-Sommerreifen-Sätze entgegen. Um Versand würde ich mich kümmern.

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small but fine - it is my one

 


CD@smart

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Gast

Die CS-Felgen (egal ob nun 17/17, 17/18 oder 18/18 Zoll) passen alle ohne an der Karosserie nachzuarbeiten. Eine ABE haben allerdings (soweit ich weiß) nur die 17" rundum. Die anderen Kombinationen müssen per Einzelabnahme eingetragen werden.

 

Wenn du ein nicht serienmäßiges Fahrwerk verbaut hast, ist sowieso eine Einzelabnahme fällig.

 

Welche Felgengrößen sollen es denn überhaupt sein? An was hast du da gedacht?

 

 

 

Meine generelle Meinung zu Rad/Reifen-Kombis: 195er rundum empfinde ich als das Optimum (was Fahrstabilität, Verbrauch und Reifenkosten angeht). Alles breitere ist hauptsächlich Optik (was nicht schlecht ist).

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartrek am 26.01.2017 um 19:58 Uhr ]

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Ich denke ein 195er Bereifung ist sinnvoll. Gut wäre natürlich mit ABE für die Felgen und Reifen, die schön abrollen und noch etwas Komfort (macht das Sinn?) bieten.

Es soll einfach schön ausschauen, das Design der CS Nitrous gefällt mir gut, muss aber auch nicht unbedingt das Top Premium Produkt für mich sein. Aber so oder ähnlich - gerne lasse ich mich inspirieren.

Gerade habe ich DBV Mauritius entdeckt, gefällt mir auch gut.


CD@smart

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Gast

Für 195er rundum gibt es beim 451er keine ABE, also müsste da eine Einzelabnahme her.

Die CS Nitrous sind super, aber natürlich auch nicht ganz günstig. Da musst du letztendlich selbst wissen, ob die dir das Geld wert sind.

 

Hast du denn noch das Serienfahrwerk drin?

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keine Veränderungen am Fahrzeug - Originalzustand.

Ich würde dann gerne auch auf 195er verzichten. Es soll was drauf, was mit ABE kommt und passt und keine großen Umstände macht - trotzdem gut ausschaut.

Was gibt es für Alternativen?

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CD@smart

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Gast

In dem Fall kann ich dir nur empfehlen was am Fahrwerk zu machen. Der Kleine fährt sich dann direkt wie ein anderes Auto.

 

Hast du bestimmte Felgengrößen im Kopf oder ist das ziemlich egal?

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Gast

Wie ich bereits in deinem Thread über die Mauritius-Felgen schrieb: Denk mal über 16-Zöller nach

 

 

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16" - nachgedacht - draufgeschraubt.

Jetzt freue ich mich über konkrete Vorschläge, Angebote oder Offerten.

Ich würde so etwas nehmen...aber was...

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CD@smart

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CD@smart

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Gast

-- Siehe Beitrag im DBV-Thread --

 

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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