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HeinrichII

Garantieverlust

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Hallo zusammen! Bin seit längerem begeisterter Leser hier im Forum und habe nun zugeschlagen und mir einen ForTwo von 2014 zugelegt. Natürlich habe ich auch gleich mal eine Frage: Da ich jetzt mit dem Kauf 24 Monate Garantie auf das Fahrzeug habe und diese nicht gefährden möchte, eine Frage an das Forum: Verliere ich beim z.B. Anbau eines CS Schalldämpfer oder anderer Reifengrößen (mit ABE) meine Garantie?

 

Gruß Heinrich

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HeinrichII am 24.05.2015 um 17:37 Uhr ]

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VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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    • Hallo!   Wie gesagt, das war ein eher ungewöhnlicher Unfall, bei dem die Schuldfrage offenbar nicht klar war - streng genommen und laut StVZO hat meine Frau dem "unterbelichteten" Rollerfahrer die Vorfahrt genommen. Obwohl wir mehrere Zeugen für die ausgeschaltete Beleuchtung am Roller hatten, führt sowas offenbar nicht automatisch dazu, daß die Schuld komplett auf dessen Fahrer umgekehrt wird. Was daraus resultiert, ist die auf beide Parteien irgendwie aufgeteilte Schuld, die dann auch die Versicherung für die Regulierung der Schäden verwendet.   Eine Rechtsanwältin hatten wir fast von Anfang an, eben wegen der unklaren Schuldfrage und um nicht bei irgendwelchen unbedarften Aussagen gegenüber Polizei/Staatsanwaltschaft/Versicherung einen Fehler zu machen, aus dem einem dann später ein Strick draus gedreht wird.   Man hätte das bestimmt noch weiter treiben können mit Sachverständigen, (Licht-) Gutachten etc. - aber das hätte aus unserer Sicht nur weitere/unnötige Kosten verursacht - bei unklaren Erfolgsaussichten. Wir waren am Ende froh, daß keinem der Beteiligten wirklich etwas passiert ist und daß unsere Versicherung am Ende wenigstens die Kosten für eine "kleine" (zeitwertgerechte) Reparatur in Eigenregie übernommen hat.   Gruß, Harald
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