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sunshine65

Abschied nach 12 Jahren

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Hallo liebe Smart-Gemeinde. Nach nun 12 Jahren und 4 Monaten verabschiede ich mich von meinem kleinen Verlasswunder Baujahr 10.2001. Es hat immer Spaß gemacht, der Kleine hat mich nie im Stich gelassen.

Dennoch löste er sich langsam in seine Bestandteile auf, sodass ich mich von ihm getrennt habe und auf eine B-Klasse gewechselt habe.

Ich kann euch sagen, wo man 12 Jahre Smart gefahren ist, ist die Umstellung auf so ein Schlachtschiff schon extrem. Nun kann ich nicht mehr so um die Ecken schießen. Aber egal. Irgendwann hat halt alles ein Ende. Ich wünsche allen Smarties weiterhin eine schöne Zeit. Macht es gut :cry:


wer für alles offen ist kann nicht ganz dicht sein

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Du wirst sicher Deine Gründe haben für den Modellwechsel.

 

Ansonsten gäbe es ja auch noch neue smart's :)

-----------------

Grüsse

-Marc-

 

2izl.jpg

 

...echte Autos haben den Motor hinten...

 


Grüsse
-Mesh-

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Hallo! Ja ich hätte ja wieder einen Smart genommen, aber mein Mann wollte ein vollwertiges Auto ;-)) damit er seinen bei Familienausflügen dann mal schonen kann.

Mir viel der Abschied sooo dolle schwer.

Wünsche allen viel Spaß mit den kleinen.


wer für alles offen ist kann nicht ganz dicht sein

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Quote:

Am 26.02.2014 um 11:11 Uhr hat sunshine65 geschrieben:
und auf eine B-Klasse gewechselt habe.


 

So so, B-Klasse, sind das nicht die früheren A-Klasse- und Mondeoschleicher ?

 

rms

 

-----------------

Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

[ Diese Nachricht wurde editiert von rms am 27.02.2014 um 20:54 Uhr ]


Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).   Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).   Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).   (Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie ! An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !. Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...   Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).   Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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