Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
claudi1968

(B) iPhone 4 16Gb Neuwertig

Empfohlene Beiträge

Hätte ein iPhone 4 übrig, das Handy ist noch kein Jahr alt genau vom September 2012.

Das Handy wurde noch nie zum telefonieren benutzt auch noch nie eine Nachricht drauf geschrieben.

Es wurde lediglich als Musikspeicher und Navi im Smart genutzt.

Vom ersten Tag mit Folie vorne wie hinten und im CaseMate Bumper geschützt.

Es hat nicht den kleinsten Kratzer nichts wie Neu aus der Verpackung.

Falls Jemand ein iPhone braucht PN an mich.

Gruß Carsten


Bist du zu schwach bin ich zu stark...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Huhu,

 

4 oder 4S ?

-----------------

Jröss is Kölle

Jido

 


Jröss is Kölle

Jido

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

4 sonst ständ ein S dahinter ;-) und Simlock frei natürlich.

 

 


Bist du zu schwach bin ich zu stark...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.675
    • Beiträge insgesamt
      1.606.183
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.