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V: Thermostat (Fa. Gates) für 451 cdi

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Hallo,

ich verkaufe ein -gebrauchtes- Thermostat von Gates für den 451 cdi, da sich das Temperaturproblem auch nach 3x Tausch des Thermostates nicht erledigt hat (der Fehler muss an der Wasserpumpe liegen).

 

- Laufleistung sind ca. 1 tkm

- ehemaliger Neupreis 50 Euro

- technisch einwandfrei, d.h. wenn man an der Leitung zum Kühler saugt (abgewinkeltes, dickes Rohr, hält das Thermostat dicht) - wer weitere mir bislang niht bekannte Tests haben möchte kann gerne fragen :) .

 

Preislich dachte ich an 40 % vom Neuwert, d.h. 20 €. Versand zahle ich.

Bei Interesse freue ich mich über eine Mail an:

Constantin.Trautmann@hotmail.de

 

Viele Grüße,

Constantin

 

PS: Sollte das Teil nicht funktionieren könnt ihr das Teil zurücksenden und ich rückerstatte das Geld abzüglich der Versandkosten :) . Ich denke das ist fair.

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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