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claudi1968

(B) Mitsubishi Colt 1.5 Automatik

Empfohlene Beiträge

Biete das Fahrzeug meines Vaters an, da er aus gesundheitlichen Gründen mit nun 76 Jahren nicht mehr fahren kann.

Das Fahrzeug ist Bj.2005 und hat 95 Tkm gelaufen, stand über den Winter nur in der Garage und wurde nicht mehr gefahren.

Der Colt ist fast baugleich mit dem Smart fourfour, nur Karosserie und Innenraum sind anders. Es ist ein Automatik hat Klima Boardcomputer Soundsystem mit Wechsler alles Elektrisch Spiegel beheizt Parkdistanzkontrolle hinten 8Fach bereift die Sommerreifen letztes Jahr erst Neu. Auch sonst technisch alles Top, Zündkerzen neu Filter alle Neu Keilriemen neu Klima gewartet und der Aktuator wurde gereinigt neu geschmiert und angelernt. Der Innenraum ist Variabel wie in der A Klasse die Sitze hinten lassen sich verschieben klappen und komplett rausnehmen. Einziger kleiner Schönheitsfehler Hagelschaden auf dem Dach und kleine Macken an der Frontschürze.

Preis VB 3899,-


Bist du zu schwach bin ich zu stark...

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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