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BjoernS

[S] Bodypanel vorne rechts und hinten rechts BJ. 2001 mgl. schwarz

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    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrter yuecy, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   und:   und:   Energischer EINSPRUCH EUER EHREN ! Ich habe solche ähnliche Situation hinter mir, kann (leider) aus eigener Erfahrung sprechen.   Ist lange her, so ca. 1977/1978: Ruhiges Wohngebiet, schmale asphaltierte Straße, hohe, blickdichte Hecken, Begegnungsverkehr möglich, kurz hinter einer rechtwinkeligen Kurve.....Sonntagabend, freundliches Hochsommerwetter.....beide Fahrzeugführer ortskundig.   Mein Gegner (3 Insassen, untereinander befreundet/verwandt): Brandneuer Ford Escort 2000 RS / ich (allein): relativ junges BMW Boxer-2-Zylinder-Motorrad.   Ich hörte den Escort aufgrund der Fahrgeräusche (nach Rally-Manier, es war damals nicht unüblich, um genau diese bekannte Kurve zu "driften"..) kommen und verlangsamte nochmals meine Geschwindigkeit. Als er um die Kurve dann "driftete", schoß er auf mich zu (ich konnte rechtzeitig auf den schmalen Gehweg dort abspringen, blieb unverletzt) rammte frontal das Motorrad und kam erst etliche Meter weiter zum Stehen. Das Motorrad löste sich dann erst von der Escort-Front und fiel um.   KEINE unbeteiligten Zeugen, KEINE Dash-Cam oder so etwas.   Erklärung an dem Abend: Es täte ihm sehr Leid, er habe beim Driften und meinem Anblick "in der Hitze des Gefechtes" Gas und Bremse verwechselt und anstatt zu Bremsen Vollgas gegeben. Der Unfall wurde von der Rennleitung protokolliert, eher "lustlos", war ja "nur Blech" (wenn auch mit beiderseitigen erheblichen Sachschäden), keine Personenschäden. Schuldfrage an dem Abend eigentlich klar......   Wenige Tage später erhielt ich Post vom Unfallgegner bzw. dessen Anwalt: Es wurden sämtliche Angaben widerrufen. Nunmehr wurde behauptet, ich sei ihm (aus seiner Sicht völlig unerwartet) kurz nach dem Passieren der Kurve auf der Mitte der Fahrbahn und für ihn unausweichlich entgegengekommen. Vor Schreck habe er dann Gas und Bremse verwechselt (und Vollgas gegeben statt zu Bremsen). Die sonstigen Insassen des Escort bestätigten diese Darstellungen.....   Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht. Versicherungstechnisch wurde entschieden, daß jede Versicherung 50% des gegnerischen Schaden zahlt. Keine Partei konnte ihre Version der Darstellung gerichtsfest BEWEISEN, daher diese Form der Teilschuld-Aufteilung. Keine Klageerhebung wegen fehlender Erfolgsaussichten....   Was will ich damit sagen: Zwischen dem, was tatsächlich passiert ist und dem, was behauptet wird, liegen oft Welten....Und letztendlich gilt das als Wahrheit, was gerichtsfest bewiesen werden kann...   Aber auch: Vielleicht trifft mich tatsächlich (aus heutiger Sicht) eine gewisse "Teilschuld". Hätte ich  in Kenntnis des nicht unüblichen Verhaltens sehr junger Fahrzeugführer dort (Driften um diese unübersichtliche Kurve) mit dem Krad anhalten und ihn passieren lassen können, um einen Unfall vorsorglich zu vermeiden ?   Jedenfalls wurde das Krad (ähnlich der Verfahrensweise des TE hier) wieder instandgesetzt und noch viele Jahre genutzt. Es existiert immer noch, wenn auch in Teilen eingelagert......   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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