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mattace

(B) je 1 Fahradträger Smart 450 für Cabrio und Coupe

Empfohlene Beiträge

Moinmoin !

 

Kellerräumung! Daher biete ich einen Smart Fahradträger für 2 Fahräder für das alteSmart-Modell 450 Coupe und Cabrio an (Habe 2 versch. Grundträger). Der Anbausatz fürs Cabrio fehlt (kostet meines Wissens 45.- € bei jedem SmartCenter). Der Coupeträger ist komplett inkl. Anbauanleitung/Schrauben/Schlüssel. Keine Macken. Kein Rost. Keine Dellen/Unfall.

 

Preisvorstellung 150.- € Coupe und 100.- € fürs Cabrio.

 

 

p1020294ff.th.jpg

p1020293h.th.jpg

p1020291wo.th.jpg

 

Anschauen in Taunusstein 65232 Nähe Wiesbaden.

 

 

 

Bei Interresse PN oder Mail .

 

 

Gruß

 

 

Matt

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von mattace am 06.09.2012 um 14:05 Uhr ]

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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