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bert

Kontrabass?!

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Hallo,

ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken mir nun ein Kontrabass zu kaufen, einen 3/4 Kontrabass genauer gesagt. Hat jemand rein zufällig Ahnung ob das Teil in meinen Smart paßt? Oder einen Grundträger kaufen und Basskoffer daran fixieren?...Sitz ausbauen?...Nein, ich will keinen Kombi,...Smart hat erste Priorität!!

Grüße :-?

bert


bass.jpg

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Hmmm...
...das könnte gehen, wenn Du den Sitz umlegst (sowieso) und den Hals auf´s Armaturenbrett legst...

Im Zweifelsfall wie immer: vor dem Kauf ausprobieren...

Am Heckträger befestigen ist vielleicht technisch machbar, für´s Instrument aber spätestens im Winter eine beschissene Idee...

Klaus "dessen Triangel gerade so in den Smart passt"

P.S.: für alle, die mich jetzt für hoffnungslos ahnungslos halten: ich komm eher aus der Bläserecke (Trompete, Waldhorn, Saxophon - autobiografisch in der Reihenfolge)
-----------------
"Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen."

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"Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen."

 

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...der Bass passt!!!!!
bass_outside_cut.jpg
...hätte ich ja nicht gedacht!!!
bass_inside_cut.jpg
Der Bass kann auch nicht nach Vorne rutschen da er durch den Fahrersitz leicht geklemmt wird.Für den Fahrer absolut keine Einschränkung der Sicht!Der Bass fährt normalerweise mit Tasche mit,nicht so nackt wie auf`m Bild.
Sieht echt lustig aus wenn der riesen Bass im Smart verschwindet!

..Grüße!!


bass.jpg

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Habe einen 150 Liter Garten-Teich , sowie einen Ikea-Bücherregal 110 x 200 (in Einzelteilen) im Smart transportiert, da sollte angesprochenes Musikinstrument auch passen.
MFG. Yves M.


Bis bald, hier o. auf d. Straße.

Yves M.

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Na da wirst du wohl einen tollen Bass im Smart haben... :lol: :lol: :-P :-P

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Cabrio.gif
Smart Cabrio CDI .. aus Freude am Fahren !
by by Oeffi


Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

Klick here ... for OWL-Smarties

 

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Quote:
Hmmm...
...das könnte gehen, wenn Du den Sitz umlegst (sowieso) und den Hals auf´s Armaturenbrett legst...



Das muß man sich mal bildlich vorstellen... Könnte etwas unbequem werden....
:-D :-D :-D :-D 8-) 8-) :-D :-D :-D :-D

-----------------
Smarte Grüße aus dem Norden Deutschlands

Ciri :)

img.cgi?fahrzeug=100527

[ Diese Nachricht wurde editiert von Cirimyon am 09.12.2002 um 16:42 Uhr ]


Frohes Neues, mögen alle Ziele erreicht werden !

Ciri :)

 

smarti.jpg

img.cgi?fahrzeug=100527

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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