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Ladedruck Anzeige

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Hallo habe schon gesucht aber nichts Passendes gefunden.

 

Ich habe ein Manometer welches von -1 Bar bis 1.5 Bar geht jetzt habe ich vor es mit einem Pneumatikschlauch mit dem Turbo zu Verbinden nur wo greife ich den Druck am besten ab? Und ist der Weg zu lang vom Motor bis zum Armaturenbrett wenn ich einen 4 mm Schlauch nehme?

 

liebe Grüße Florian

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An sich kein Problem. Ich weiß nicht welchen Wagen du hast. Hast du ein manuelles Wastegate, und Turbo OHNE VSG, d.h. Druckabgriff an der Ansaugbrücke mit Schlauch auf die Druckdose am Wategate, dann setzt du da einfach ein T-Stück ein.

 

So ein T-Stück bekommst du aus dem techn. Handel von FESTO (Drucklufttechnik).

 

Das Manometer hört sich gut an und ein 4mm Schlauch ist geeignet.

 

Sollte er den Druck nicht abkönnen, dann siehst du es sofort am Manometer

:-D

 

Hast du einen Lader mit VSG, (Die moderne Art) so wird die Druckdose und das Wastegate per UNTERdruck (!) elektronisch geregelt, dann musst du improvisieren und irgendwo an der Ansaugbrücke den Druck abnehmen.

 

 

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habe einen Smart ForTwo 450 bj. 2000

 

hoert sich ja gut an nur mein Bedenken war das eventuell Leistungsverlust durch die lange Schlauchleitung endsteht :-?

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Keine Sorge, da geht keine Leistung flöten.

 

Welchen Turbo, bzw. welches Wastegate, bzw. Druckdose hinsichtlich dem Druck-Abgriff du hast, das muss dir ein Smart-Spezi sagen.

 

Ggf. ist ja irgendwo ein "Nippel" oder Schlauchanschluss direkt an der Ansaugbrücke vorhanden, dann musst du dir keine Gedanken machen.

Frickel den Schlauch da ran/rein und gut.

 

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    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird.... Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.   Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen)..... Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....   Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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