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Kugel-Michael

Lieferbarkeit Partikelfilter 450

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Ja die Partikelfilter sind lieferbar. Habe am 29.12.2011 nen Partikelfilter angefragt. Ich nehme an, das wolltest Du wissen?

 

 

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Danke Thomas, einer davon ist meiner. Also pass auf Deine Fingerchen auf... 8-)

 

Punkt scheint zu sein, dass Eberspächer den Partikelfilter für den 450 nicht mehr an die freien Teile-Händler liefert, sondern nur noch an smart (MCC, D AG oder wie auch immer).

 

Jetzt weiß ich nur noch von nem TwinTec-PF, der allerdings +/- 200 Stotz teurer ist als der "freie" Eberspächer bisher zu haben war. Und auch der wird nur

-auf Bestellung und

-gegen Vorauskasse und

-ohne Recht auf Umtausch angefertigt!!!

 

@Schoki-Manuel: hast Du Deinen Filter schon bekommen? Also einen Eberspächer ohne smart-logo???

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Nein ich hab nur angefragt nicht bestellt. Aber am 29.12.2011 hat man mir gesagt, dass die Preise ab 1.1.2012 anziehen. War mir aber auch klar. Die Partikelfilterhersteller nehmen sich da auch was von dem staatlich geförderten "Kuchen".

 

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Er ist drin. Das war ja einfach.

 

Danke Markus, bist halt echt beschaffungskriminell!!!

 

Und das orangene Teil hat einmal super funktioniert!!! Dafür nochmal DANKE!

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Darf man mal fragen, was Du bezahlt hast ?

 

Wenns nicht öffentlich sein soll, gerne auch per PN..

 

LG

Michael


Mein Kleiner braucht nur 323246.png

 

Meine Kugel: 450 CDI Passion Cabrio in silber, Tridion silber, Klima, Radio-CD, NSW, Leder, SHZ, el.Spiegel, AHK

Schon gebastelt:CDI-flaps als Schmutzfänger hinten; K&N-Lufi; Bosch Aerotwin, Alu massiv Lüftungskugeln und Ringe für Lüftung, Uhr, DZM; Tacho, Uhr, DZM, Insel mit LED rot, Kilometer/Tank/Wasserfeld mit LED blau; Kopfstützeneinsätze in Leder schwarz mit Logo; Laderaumabdeckung in Leder grau mit Logo;

Alu massiv Tachoring, AHK, EDC Groovedisc-bremse mit Green-stuff-belägen; Radio CD/MP3 JVC KD-G 351, Softwareupdate :-); Tempomat, Komfortblinker

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Interessiert mich auch! :)

 


Smart Forfour

147043.png

Smart Fortwo CDI

726121.png

 

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Wegen dem Preis ruft Ihr am besten am Montag ab 9 Uhr beim Markus an.

 

Telefon: 0 70 62 / 67 47 111

E-Mail: anfrage@fismatec.com

 

Grüßle, Micha

 

P.S.: Nein, ich habe nichts davon. Gebe nur gute Erfahrungen weiter. Im Gegenteil, wenn Ihr jetzt auch alle zu Familie Fischer geht, muss ich noch länger aurf nen Termin warten... :-x In dem Sinne: Sucht Euch gefälligst andere Werkstätten :-D

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Also, am 5.1. war der Einbau. Am 1.2. hab ich das Fomular für die BAFA ausgefüllt und zusammen mit ner Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I per Post nach Eschborn geschickt. Am 8.2. kam per Post die Zuwendungsbestätigung und innerhalb 2 Wochen soll das Geld da sein. Schau mer mal.

 

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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