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smartyn

03.12.2011 Weihnachtstour zum Strietzelmarkt (Stammtisch: Sa./Anh.; Sachsen;Thür) )

Empfohlene Beiträge

hallo, also ich hab mal geschaut wo wir uns treffen können um von dort aus nen parkplatz bzw nen parkhaus anzusteuern.....

Als Sammeltreppkt würde ich Ikea Dresden Neustadt vorschlagen, das is direkt an der Autobahn und aus allen Richtungen recht gut zu erreichen. (s. link)

 

http://maps.google.de/maps?hl=de&tab=wl

 

Beste Zeit für alle ist um die Mittagszeit, als 12/13 Uhr......wir können ja noch drüber abstimmen, wann es besser passt.

 

wenn alle eingeflogen sind und startklar geht es weiter in die Innenstadt, ich hätte einige parkplätze /häuser die nicht zu weit weg sind- da ich meist recht faul bin und nicht soooo weit laufen will. dann suchen wir uns nen schickes lokal....(ich denke mal nicht das wir bei der kleinen Runde nen tisch bestellen müssen, ich hoffe es)..um uns nen bissl zu stärken....nebenbei nen bissl kulturprogramm und dann ab auf den W-Markt

 

also dieses (direkt am Zwinger)

 

APCOA Autoparking GmbH Haus am Zwinger

Kleine Brüdergasse 3, 01067 Dresden

0351/4912613 ‎

Kategorie: Parkhäuser

 

am Terrassenufer gibt es wohl auch nen PP.....alles net so weit weg

 

Gebühren muss selbstverständlich jeder selber tragen

 

oder kennt sich jemand gut aus in DD und kann nen Vorschlag machen, also sagt mir eure meinung

 

 

kurzdaten:

 

Datum: 03. Dezember 2011

Uhrzeit: 12 bis 13. Uhr

Treffpkt: Ikea Dresden Neustadt

 

weitere Infos auf unserer HP oder unter folgendem Forum:

 

http://smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&tid=28141

 

lg smartyn

 

www.die-smartfahrer.de


IMG-20180628-WA0004.jpg

 

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).   Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).   Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).   (Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie ! An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !. Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...   Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).   Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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