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    • Moin,   um etwas Klarheit im rechtlichen Sinn zu schaffen, reine Tagfahrleuchten haben das ECE-Kennzeichen R-87 neben dem E-Prüfzeichen in der Streuscheibe und dürfen nicht als Positionslichter bei Abblendlicht leuchten. Dimmbare Tagfahrleuchten tragen das ECE Kennzeichen R7 und können in gedimmter Version als zusätzliche Positionsleuchten neben dem Abblendlicht leuchten. Geregelt in §51 STVZO "Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen."   Prüfen wird das nur der TÜV (wenn überhaupt) oder ein übereifriger Polizist, der nach der Nadel in deinem Smart sucht um dir ein Ticket zu verpassen.   Gruß ;Marc
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