Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Neusmartler

B: Satz Sommerreifen auf Alufelgen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

nachdem der letzte Unfall meines Smarts nun auch sein letzter war, habe ich nun einen Satz Sommerreifen auf Alus über...:

 

Vorne Semperit 145/65 R15 72T, hinten Bridgestone 175/55 R15 77/, alle so um die 7-8mm, "schlechteste" DOT ist 50/08. (Bei Bedarf reiche ich natürlich gerne weitere Infos/Bilder nach).

 

Am liebsten Abholung in Berlin; notfalls versende ich sie aber auch, wenn sich derjenige welcher um eine Spedition o.ä. kümmert. Preisvorstellung so um die 150 Euronen für alle zusammen. bei Interesse einfach Mail oder PN an mich oder hier posten.

 

Schöne Grüße

Martin

 

Image Hosted by ImageShack.us

By mfalen at 2011-04-26


Alles wird gut...!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich würd sie gern nehmen :)

 

Grüße

Christian


Grüße Christian

------------------

 

http://www.spritmonitor.de/pics/vehicle/218498.jpg?stamp=1195346375

 

Spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Würde mir die sofort abholen kommen, wenn das geht.

 

 


Ex

1998er Smart Fortwo Limited/1 40KW weiss/schwarz

2001er Smart Fortwo Brabus 52KW blau/silber

2002er Smart Fortwo Passion 40KW schwarz/silber

2003er Smart Fortwo Pulse 45KW blau/silber

2005er Smart Fortwo Brabus silber/silber

2008er Smart Fortwo Brabus Coupe macadamiabraun/silber Tailor Made

2012er Smart Fortwo Brabus Cabrio schwarz/schwarz

2014er Smart Fortwo Brabus Cabrio weiss/weiss Tailor Made

2015er Smart 453 Edition 1 Coupe weiss/orange Fortwo

aktuell

2004er Smart Fortwo blau/silber CDI Cabrio

2016er Smart 453 Fortwo Coupe orange/orange

 

 

 

 

spritmonitor.de

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !   Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):   Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw. DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.   DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.   Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE). (Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers). Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).   Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.   Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.   Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien. Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....   Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).   Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....   Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.676
    • Beiträge insgesamt
      1.606.208
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.