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Landvogt

(S) Turbo für Benziner 600 oder 700 ccm gebraucht

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Hallo,

 

mein Turbo hat ne Macke und jetzt such ich nen gebrauchten Turbo.

 

Hat da jemand was im Angebot ?

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Ich will dir deine Anfrage nicht kaputt schreiben aber ein 700er Turbo passt nicht an einen 600er Motor und ein 60KW Turbo vom 700er passt nicht an einen 700er Standart Auspuff und schon garnicht an einen 600er Block . Eben so verhält es sich mit dem Brabus-Turbo und dem 74KW Lader.....

 

 

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Quote:

Am 04.04.2011 um 10:13 Uhr hat tagdog2405 geschrieben:

... Standart ..... garnicht ... Eben so ......





 

Hier freut sich jemand auf Dich...

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von SMART_IN am 04.04.2011 um 11:07 Uhr ]


Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!

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Ich werde den Turbo nicht austauschen sondern nur Teile davon verwenden.

 

Also einach mal anbieten ;-)

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Ich hab noch einen guten gebrauchten Turbo vom 599er. Hatte jetzt 12000km gelaufen und wurde durch eine Fehldiagnose ausgetauscht :(

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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