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th3dies3l

Brabus Widestars mit Brabus-Ansteckclips?

Empfohlene Beiträge

Moin moin,

 

weiß jemand, ob man die Brabus-Ansteckclips an die Widestar-Verbreiterung bekommt?

 

Ich frage, weil der wagen spurplatten bekommt und die Firma das max. rausholen möchte.

 

danke euch.

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denkst ihr an die Maximal zulässige ET auf der Hinterachse?

 

Sonst, sollten sie so einfach NICHT passen!

 

Die widestar Kots sind stärker gebogen.

 

P.S.: Du Übeltäter hätts ruhig vermelden könenn das du Widestar bekommst :-D :-D

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Fahrzeug/Verkaufsbezeichnung

smart

 

Typ

450 / MC01

 

Lochkreis NLB Gewinde ET-Grenze

 

Vorderachse: 112/3 57,1 Schraube: M12x1,5 5,5/0,5

Hinterachse: 112/3 57,1 Schraube: M12x1,5 -16/-26

 

hmm.... habe ja die Roady Reifen drauf, da sollte doch noch einiges gehen.

 

*meine hat doch einen Heckschaden bekommen, wo ich mir einen neuen geholt habe und gleich die widestar mit geordert habe.

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Ja leider...

 

hmm... mal schauen, was ich da rausbekomme.

 

wollte es schon recht breit haben, da ich es einfach besser von der optik finde.

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wenn ich felgen nehmen würde, wäre es ja einfach^^

 

da gibt es ja breitbauten von allen firmen.

 

Es werden ganz nochmal die Roady stahlfelgen.

 

ist ja auch fürn winter gedacht^^

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hab nochn satz über mit winterreifen drauf :-D

 

Du weißt aber schon das du Stahlfelgen NICHT in Verbindung mit Aludistanzen fahren darfst...Oder?

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Ich habe von mehreren Seiten erfahren auch nach Rückfrage bei SCC das Stahlfelgen auf Distanzen und auf Adaptern NICHT zulässig sind!

Die werden mir das nicht aus Jux und Dollerei gesagt, oder?

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gehört habe ich da auch schon was, da die verschiedenen Materialien sich nicht vertragen und keinen ausreichenen sicherheit gegeben ist.

 

Nur gibt es ausnahmen und Firmen, die mit anderen Verfahren und Beschichtungen dagegen wirken.

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Warum sie dieses erzählt haben kann ich Dir auch nicht sagen. Stimmt aber nicht ganz.

Aber schau mal bei Eibach.de nach.

Da kannst Du Dir Gutachten ansehen und auch runterladen.

Aber kann ja auch gut sein, dass der ein oder andere Hersteller, diese Kombi nicht zulässt.

Bei Eibach jedenfalls kein Problem.

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Ja, lese auch gerade im internet mehrere meinungen.

 

Die Firma, wo ich das alles machen lasse, versucht auch alles umzusetzen.

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nein, liegt wie th3dies3l schon gesagt aht an der beschichtung!

 

Da in Deutschland eigentlich Alufelgenauflageflächen nicht lackiert werden darf, hast du da ein Problem, da alu und stahl NICHT gut harmonieren!

 

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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