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SeBB

[B][V] Canon EOS 450D mit EF 18-55mm / IS Objektiv

Empfohlene Beiträge

Guten,

 

will man meine alte Canon EOS verkaufen und dachte dabei sofort an euch ;-).

 

Verkauft wir die Kamera in einem absoluten Neuzustand ohne irgendwelche Macken. Sie wird mit dem Originalzubehör verkauft und außerdem kommt noch ein 2ter Akku, ein Stativ und ein EF 18-55mm / IS Objektiv dazu.

 

Das ganze hat noch ca. 1 1/2 Jahre Garantie. Hätte gerne für das ganze Packet inkl. Versand 430€.

 

Wenn eine Frage oder Sonstiges auftretten sollte, dann schreibt mir eben ne E-Mail oder ne PN.

 

Grüße,

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waere ich du wuerde ich sie eh behalten!!!! :-D

ist eine super camera!!! mir reicht diese

vollkommen, ok, anderes objektiv ist bei

mir drauf, ..., sonst super!!!! :-D


wuschl1.gif

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Quote:

Am 10.02.2011 um 18:53 Uhr hat SeBB geschrieben:
Wenn sie keiner will, bleibt sie mein.
Hab noch 2 andere Objektive hier stehen, allerdings von ner Analogreflex. Eines davon bis 200mm ;-) Mit Stativ nur geil!

Und nu Ruhe hier :-D



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    • Das ist nicht zutreffend! Wie in vielen Gutachten üblich wird hier eine Umschreibung verwendet, die Platz nach allen Seiten lässt. Von den Verbreiterungen steht gar nix drin. Wenn der Prüfer der Meinung ist, daß mit seinem Ermessensspielraum die Radabdeckung ausreicht, dann sind Verbreiterungen hinfällig. 😉 Genau so ist es in vielen Gutachten formuliert, von den Verbreiterungen ist eigentlich nur in den Gutachten von Smart und Brabus die Rede, in den anderen steht immer nur, daß durch geeignete Maßnahmen die Radabdeckung gewährleistet sein muss!   Wortlaut aus dem Gutachten   21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.   24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.   22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.   24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.    Das witzige dabei ist ja, daß die Formulierungen in den Gutachten genau verdreht genannt werden, in dem Gutachten der 6,5 Zoll Felgen vorne ist von den Radausschnitten und der Radabdeckung hinten die Rede, in dem Gutachten der 7 Zoll Felgen hinten dann von den vorderen Radausschnitten bzw. Radabdeckungen! 🙂
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