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FOR-FOUR

Türgriff defekt - Ausbau?

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Hallo,

 

bei meinem Smart fourfor [2004] ist der Bowdenzug des Türgriffs gerissen [Fahrertür].

 

Von Innen lässt sich die Tür aber weiterhin aufmachen. Auch lässt sich die Tür über die ZW verriegeln/ entriegeln.

 

Gibt es eine Möglichkeit diesen Bowdenzug selber auszutauschen?

 

danke euch

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von FOR-FOUR am 28.09.2010 um 14:01 Uhr ]

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man könnte dir helfen aber ohne Mail Adresse geht nix.

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gruß Utzle :-D:-D

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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Hallo Utzle,

habe meine email-Adresse jetzt aktiviert, falls Du einen Tip für mich hättest, wäre ich sehr dankbar.

Gruss

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du hast Post

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gruß Utzle :-D:-D

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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@Utzle Bei dem Smart 44 meiner Mutter scheint dasselbe Problem zu bestehen. Könntest du mir auch helfen? Wäre nett...

 

Grüße,

T.

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hi!

ein original bautenzug kostet 7,50 euro. der einbau ca. 200 euro! also selber machen.

die fahrertür ist etwas konfus zusammengesteckt nicht geschraubt! wenig gewalt benutzen, da die plastikpinne sehr schnell abbrechen. am besten gleich ne tüte mitkaufen dann ärgert man sich später nicht. etwas schwierig beim zusammenbauen ist rechts unten, da musst du kräftig hebeln.

wichtig: unbedingt zu zweit machen sodass einer immer halten kann. wirst schon merken! ich rate dir es nur dann selber zu machen wenn du da was von verstehst, rate dir aber nicht dazu es inna werkstatt machen zu lassen, da echt überteuert! im feundeskreis oder bekanntenkreis gibts bestimmt jemanden!! hatte bei mir den bautenzug letzten monat gewechselt. ach ja! du brauchst den längeren bautenzug!

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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