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Jacquie

(S) 450 cdi Cabrio

Empfohlene Beiträge

Hey ich suche einen Smart for two Cabrio 450 ab Baujahr 2003, Diesel bis ca. 5000 €.

 

Bietet erst mal alles an oder wenn jemand irgendwelche Infos hat einfach melden.

 

 

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Liebe Grüße, Jacquie

 


Liebe Grüße, Jacquie

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Auch wenn ich Dein Kalkül, dass hier nur liebevoll behandelte Autos zu finden sein dürften, gut verstehen kann, ein ernstgemeinter Tipp: Geh zu autoscout & mobile und so. Hier wird kaum einer sein 450 cdi cabrio jemals wieder hergeben. Außer zum kilo-Preis an den Schrottler, wenn's wirklich garnimmer anders geht.

 

Grüße und viel Erfolg, Micha

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Habe meinen CDI Cabrio auch bei Mobile und co gefunden. Habe mir erst einen Überblick über die Gebrauchtwagenpreise gemacht. Dabei konnte ich feststellen, das in Großstädten der Preis meist am günstigsten war. Meine Suche war schließlich nach ca. 7 Wochen in ca. 650km entfernten Hamburg erfolgreich. Moin moin ;-)

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von RatzFatz22 am 04.08.2010 um 21:30 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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