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Luetzk

Passen die Komponenten?

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Ersmal einen wunderschönen Abend, hab bis jetzt immer mal hier gestöbert und nun hoffe ich das ihr mir als Neuling helfen könnt.

 

Vorab als Basis hab ich einen Smart bj 2000 CDi (450), und ich brauche dringend ein solides Soundsystem, da ich nur diese komischen Papplautsprecher verbaut habe.

Da ich Student bin ist mein Budget ehr knapp,

 

und nun zu meiner Frage.

Als Frontsystem werde ich mir

Spl Dynamics in Matzes online store bestellen.

Dann habe ich heute für knappe 30 euro eine gebrauchte GROUND ZERO GZTA 4000T Endstufe geschossen.

 

Kommen die beiden Komponenten mit einander klar? Oder hab ich jetzt 30 euro in den Sand gesetzt? :-?

 

Als Headunit habe ich von Alpine die ida x 100 bzw 001 im Visier, da komm ich wahrscheinlich günstig ran.

 

Nen Subwoofer wird über kurz oder lang kommen, aber erstmal die Moneten zusammen halten.

 

Meint ihr mit den Komponenten kann ich was anfangen?

 

Noch kurz zum Schluss, was anderes. Schafft mein kleiner Smart und dessen Batterie den Betrieb von den Komponenten oder muss ich da noch was zwischenbauen?

 

MfG Luetzk

 

P.S. ich hoffe das ist nicht zu lang

 

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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