Jump to content

iUgur4

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

Persönliche Informationen

  • Wohnort
    Stuttgart
  • Interessen
    Unter anderem smarts :))
  • Beruf
    Student
  1. UPDATE !! Ich bin heute zu meiner Versicherung zwecks Rechtsschutz gegangen und habe denen den Sachverhalt erklären wollen. Leider wurde ich sofort abgewürgt mit dem Hinweis dass diese Private- und Berufsrechtsschutzversicherung die komplette Problematik rund um PKW nicht umfasse. Fazit: Kosten für den Anwalt müsste ich selber tragen jedenfalls war ich heute in einer vertrauenswürdigen werkstatt nahe stuttgart. Die haben vorerst mal nur die halterung geschweißt(Endtopf Momentan nicht vorrätig) jedoch mit dem hinweis dass spätestens im frühjahr der endtopf ausgewechselt werden müsse. Wegen der Hupe möchte die werkstatt bevor die sich sicher sind ein Smart Center kontaktieren da die dort bekanntschaften haben.Mir wird bezüglich der hupe spätestens im laufe der kommenden woche bescheid gegeben Bevor ich einen Anwalt mit ins boot hole wäre nun mein nächster schritt die Prüfstelle telefonisch zu kontaktieren, dieser den sachverhalt zu erklären und anbieten sich außergerichtlich zu einigen. Sollte das nicht funktionieren muss ich mir einen kostenvoranschlag geben lassen und berechnen ob sich die anwaltskosten mit dem preis für die ersatzteile ausgleichen.
  2. Quote: Am 27.11.2014 um 22:25 Uhr hat rms geschrieben: Quote: Am 27.11.2014 um 03:40 Uhr hat iUgur4 geschrieben: habe hier immer viel mitgelesen Kann ich mir nicht vorstellen, dann wäre Dir das nicht passiert, was Du da schreibst, Du scheinst sehr unerfahren zu sein. Lasse Dir mal den TÜV-Bericht geben, irgend ein Dokument brauchst Du schon, das Dir die Fahrtüchtigkeit attestiert. rms ----------------- Blitzwürfel 42 passion coupé (451er) 04/2008, 84 Pe-äss-la Den originalen TÜV Bericht habe ich beim Kauf bekommen. Ich werde wahrscheinlich einen Anwalt kontaktieren. Ich glaube Händler lassen sich sonst nicht einschüchtern.
  3. Seid gegrüßt Smart Genossen :), habe hier immer viel mitgelesen und mich letzlich selbst angemeldet. ich erläutere euch mal meine Situation. Ich hoffe es gibt auch andere unter uns die ähnliche erfahrungen gemacht haben und mir eventuell tipps geben können. ich habe folgendes anliegen: Über Mobile fand ich einen Smart fortwo pulse bj 2007 84Ps 70.000 Benziner mit turbo und sonst Top Ausstattung, angeboten von einem händler bei Karlsruhe.Reingestellt für 4750€. Da mein vorheriger smart ein fortwo pure und somit nackt war und schon 115.000 auf dem Buckel hatte gab ich meinen alten inzahlung zahlte 1600 euro drauf und bekam meinen jetzigen. Soweit so gut. Der HÄNDLER machte einen Tag vor dem Kauf den TÜV neu(laut Prüfer ohne festgestellte Mängel). Beim Verkauf jedoch einen Tag später wurde mir gesagt dass die Hupe nicht funktioniert und die auspuffhalterung durchgerostet ist(Diese Mängel wurden im Kaufvertrag auch festgehalten)Es stellten sich jedoch erheblichere mängel raus dazu später. Er versicherte mir dass nur das Horn oder die Sicherung der Hupe ausgetauscht werden muss jedoch stellte sich nach einem werkstatt besuch raus dass es der lenkwinkelsensor ist.(ca.400€) Laut Hängler müsse nur eine Auspuffhalterung geschweißt werden jedoch ist halterung gebrochen und endtopf durchgerostet. Der Händler hat einen gängigen Trick angewendet und mir das Auto als Privatperson verkauft(private adresse angegeben),die zwei Mängel im Vertrag festgehalten und eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Händler hat sich also meines erachtens nach geschickt und produktiv aus der Geschichte rausgeboxt.Glaube ich zumindest. Desweiteren hat er im Kaufvertrag absolut nichts von meinem alten Auto erwähnt sondern lediglich einen Kaufpreis in höhe von 2000€(was auch nicht stimmt)festgelegt. Was den Händler betrifft habe ich denke ich keine chancen mehr bezüglich gewährleistung etc. jedoch! Dass ein Auto mit gerostetem Endtopf, gerosteter und gebrochener Auspuffhalterung und mit einer nicht funktionsfähigen Hupe nicht durch den TÜV kommt steht fest ! Das deutet stark darauf hin dass der Prüfer ein bekannter des verkäufers gewesen sein muss der ihm diese HU/AU ohne festgestellte mängel hat durchgehen lassen. Meine eigentlichen fragen nun: Was kann ich da rechtlich unternehmen? Gegen wen kann ich in diesem Fall rechtlich vorgehen? Händler oder TÜV Prüfer? WENN,kann ich sowas dann über meine Rechtschutzversicherung laufen lassen? Ich hoffe soooooo soo sehr auf eure Hinweise,Tipps und Erfahrungsberichte. Ich würde mir wirklich sehr freuen und auch erleichtert fühlen einwenig hilfe zu bekommen. Ich danke euch allen an dieser stelle schonmal im voraus dass ihr euch die zeit genommen habt um euch meinen langen text überhaupt durchzulesen. lg ugur aus Stuttgart :)))
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.