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mysmart_451

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    Anhängerkupplung
  1. nein, blind sind die nicht bei der zulassungsstelle; und deswegen haben sie auch festgestellt ist, dass die E1-zulassung von MDC gefälscht ist. wenn deine zulassungsstelle das nicht gemerkt hat (wie bei den allermeisten) dann kriegst du vielleicht bald post von deiner; oder ne zwangsstillegung. du hast (unwissentlich?!?) gefälschte papiere vorgelegt!!! kein kavaliersdelikt!!! ich drück dir trotzdem alle daumen
  2. danke für deinen beitrag; das problem ist doch, dass mir MDC keine gültige E1-zulassung geben kann. in der gültigen zulassung stehen nämlich bestimmte fg-nummern drin. die wurden entfernt und die zulassung ist damit ungültig. das ist auch unstrittig.
  3. habe auch eine ahk von MDC für den 451er; die zulassungsstelle verweigert mir die eintragung, weil die von MDC erhaltenen unterlagen nicht den original KBA-genehmigung entsprechen; alle genehmigungen ohne angabe der fg-nr (FIB/VIN) sind gefälscht. MDC stellt sich quer; jetzt ist es ein fall fürs gericht.
  4. Quote: Am 13.05.2014 um 20:28 Uhr hat wme451333 geschrieben: Hi! Also ich versteh jetzt Deine Zulassungsstelle nicht, beim Smart (zumindest bei meinem 2008er) wird die Ausfallkontrolle des Blinkers ja über eine Verdoppelung der Blinkfrequenz dargestellt; Dazu gibt es ja auch den Elektrosatz zur Kupplung, der die zusätzlichen Leuchten am Anhänger überwacht und bei einem Ausfall am Anhänger "einfach" sagt, dass die hintere Blinkleuchte am Fahrzeug ausgefallen ist. Zitat Einbauanleitung: Quote: Im Anhängerbetrieb wird der Ausfall eines Fahrtrichtungsanzeigers am Anhänger von der fahrzeugseitigen Kontrollleuchte ( Fahrtrichtungsanzeiger ) über eine Verdopplung der Blinkfrequenz angezeigt. Eine zusätzliche Kontrollleuchte (C2) ist bei Einbau dieses Elektrosatzes nicht erforderlich. Heutzutage gibt es nur wenige Fahrzeuge, die eine Zusatzblinkleuchte benötigen. ja wme451333, so stehts geschrieben; papier ist halt geduldig. ne, im ernst, so stehts auch im meiner einbauanleitung; ist aber nicht so!! [ Diese Nachricht wurde editiert von mysmart_451 am 14.05.2014 um 15:29 Uhr ]
  5. Quote: Am 13.05.2014 um 14:01 Uhr hat soft_worm_art geschrieben: Na, das ist aber mal ne miese Nummer! Wie haste das bezahlt? Wenns geht, Zahlung zurückziehen, dann werden die sich schon melden! Blinkerüberwachung kannste dir mit etwas elektronischem Geschick sicherlich selbst einbauen, läuft bei den Autos, die ich kenne, über eine zusätzliche Kontrollleuchte, die einfach nicht mitblinkt, wenn beim Anhänger der Blinker ausgefallen ist. danke für den hinweis, müsste dazu die elektronik aber nicht doch den ausfall der anhänger-blinkerlampe erkennen; das tut sie doch bei einer blinkerlampe am fahrzeug auch nicht. haste ne idee?
  6. Quote: Am 13.05.2014 um 19:28 Uhr hat Lurch geschrieben: Ganz ehrlich: ich glaube nicht das MDC irgendwas gefälschtes auf den Markt schmeisst. Niemand hat sich mehr Gedanken über Smart-Zubehörteile gemacht als MDC! Für jeden Krampf haben die Gutachten erstellen lassen....da werden sie bei der AHK wohl nicht anfangen zu schludern !!! sorry, da muss ich widersprechen; habe die original-E1-zulassung, und ich kann lesen!!! Also irgendwoanders liegt der Fehler.... :( :( -----------------
  7. brauche dringend hilfe mdc lässt mich grad ziemlich hängen habe einen 2010er 451er 1.0 turbo 84ps und habe mir bei mdc misterdotcom eine ahk in ebay gekauft. http://www.ebay.de/itm/Anhangerkupplung-smart-ab-2007-direkt-vom-Hersteller-/160944841345?pt=DE_Autoteile&fits=Make%3ASmart|Platform%3A451&hash=item25790f6281 lt. mdc passend für "alle modelle ab 2007". der verkäufer lieferte eine E1-zulassungsbescheinigung mit. damit sollte die eintragung ohne tüv-abnahme erfolgen. die prüfung durch die zulassungsstelle ergab, dass die vom kba erlassene E1-zulassung verfälscht an die kunden weitergegeben wird. ursprünglicher text zugelassen für alle modelle mit fgnr x,y,z. der zusatz "mit fgnr x,y,z" wurde entfernt, so dass der anschein erweckt wird, die zulassung würde für alle modelle gelten. nach meiner einschätzung ein ziemlich übler akt. der verkäufer empfohl mir dann doch eine tüv-abnahme zu machen. dabei stellte sich heraus, dass beim ausfall einer blinkerlampe am anhänger sich die blinkfrequenz der kontrolleuchte in der armaturentafel nicht änderte; sie sollte sich verdoppeln. die tüv-abnahme ging natürlich in die hose. zur prüfung habe ich dann zuerst das zusätzliche anhängermodul ausgetauscht; ohne erfolg. zuletzt habe ich den kompletten kabelbaum zur ahk abgeklemmt und damit die originalverkabelung wieder hergestellt. es zeigte sich, dass bei ausfall einer blinkerlampe am SMART (z.b. vorne oder hinten) sich die blinkfrequenz in der armarurentafel auch nicht änderte. mdc attestierte mir darauf hin einen defekt in der elektrik meines SMARTs. auf nachfrage bei verschiedenen SMART-centern erhielt ich zunächt unterschiedliche angaben über die richtigkeit solchen verhaltens. zuletzt wandte ich mich an die SMART-zentrale in stuttgart. von dort erhielt ich die auskunft, dass eine blinkerüberwachung nur bei fahrzeugen mit bordcomputern gegeben sei. daraus schließe ich, dass es unterschiedliche anhängermodule einmal für fahrzeuge mit und eimal ohne bordcomputern geben müsste. mdc reagiert jetzt gar nicht mehr auf anfragen und ich erwäge gerichtliche schritte (schadenersatz). ist diese problematik jemandem bekannt und hat jemand ne idee?
  8. hallo klaus pass blos auf, dass du nicht auch reinfällst!!! wenn du ne E1-zulassung erhältst, kann die gefälscht sein; vorher beim kba prüfen lassen!!! nur ´n guter tipp
  9. hallo smarties-freunde ich brauche eure hilfe!!! bitte!!! habe eine ahk für meinen 451er von MDC. die zulassungsstelle versagt mir die eintragung, weil die E1-zulassung nicht gültig ist. der tüv versagt mir die abnahme, weil bei ausfall einer blinkerleuchte am anhänger keine signalisierung in der armarturentafel erfolgt. lt. SMART-zentrum stuttgart erfolgt eine blinkerüberwachung nur bei fahrzeugen mit bordcomputern. habe ich aber nicht. MDC reagiert nicht auf anfragen; kann mir jemand helfen? bitte, bitte!!! LURCH: es hilft mir nicht weiter, wenn du meine angaben in zweifel zieht! ich habe doch auch die original-E1-zulassung vom KBA!! [ Diese Nachricht wurde editiert von mysmart_451 am 14.05.2014 um 15:18 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von mysmart_451 am 14.05.2014 um 15:20 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von mysmart_451 am 14.05.2014 um 15:25 Uhr ]
  10. hallo klaus pass blos auf, dass dir nicht das gleiche passiert wie mir und du die ahk nicht eingetragen kriegst; lt. verkäufer und hersteller ist die eintragung mit E1-zulassung gar nicht erforderlich, die E1-zulassung ist aber gar nicht echt und ist vom kba so nie erlassen worden. bei meiner ändert sich die blinkfrequenz nicht, wenn im anhänger eine blinkerlampe ausfällt. der tüv versagt dir den segen und die zulassungsstelle winkt ab. keine chance. jetzt muss wohl der rechtsanwalt dran. ziemlich übel bei 451er SMARTs mit Bordcomputer solls angeblich funktionieren. Wenn du den hast, würde ichs riskieren, wenn nicht: finger weg. :oops:
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